Bis 14. Januar die aktuellen Tierbestände mitteilen
Veterinäramt erinnert an Stichtag der Meldeverpflichtung – diese betrifft auch Hobbyhaltungen
Wer Nutztiere hält, muss immer zum Anfang des neuen Jahres und bis spätestens 14. Januar aktuelle Angaben zum Bestand machen, darauf weist das Veterinäramt des Landkreises Gießen hin. Diese Meldepflicht gilt für alle Nutztierhaltungen – egal ob landwirtschaftlich oder hobbymäßig. Auch Pferde fallen unter diese Regelung.
„Aktuelle Melderegister sind Voraussetzung für ein schnelles und gezieltes Handeln des Veterinäramts, wenn eine Tierseuche ausbricht”, erklärt Christian Zuckermann, Dezernent für Veterinärwesen des Landkreises Gießen. „Wer Tiere hält, sollte daher im eigenen Interesse und im Interesse aller der Meldepflicht nachkommen.”
Im Seuchenfall sind aktuelle Angaben zur Größe eines Bestands wichtig für Entschädigungen.
Die jeweiligen Stichtags-Meldungen sind – je nach Tierart – erforderlich bei der Hessischen Tierseuchenkasse in Wiesbaden und/oder dem Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung (HVL) Alsfeld beziehungsweise dem Veterinäramt des Landkreises Gießen.
- Bei der Tierseuchenkasse sind Angaben zu machen für Einhufer wie Pferde, Esel, Maulesel und Maultiere, für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Gehegewild, für Geflügel (Hühner, Puten, Gänse, Enten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Laufvögel, Wachteln, Tauben) und für Bienen. Die Tierseuchenkasse schreibt jährlich im Dezember registrierte Haltungen an und fordert zur Meldung auf.
- Besonderheit für Schweine-, Schaf- und Ziegenhaltungen: Diese müssen zusätzlich zum Stichtag Angaben an den HVL in Alsfeld senden. Der Verband erinnert nicht gesondert an die Meldepflicht, sie gilt aber auch hier.
- Für Kameliden wie Lamas oder Alpakas, Gehegewild und alle anderen Klauentiere muss eine Meldung an das Veterinäramt erfolgen.
- Achtung Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter: Unabhängig von der jährlichen Meldung an Tierseuchenkasse und HVL muss für diese Tiere auch online über das Portal HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) gemeldet werden, wenn Tiere in den Bestand aufgenommen und abgegeben werden. Dies muss jeweils innerhalb von sieben Tagen über die Maske „Tierbewegungen“ erfolgen.
Wichtig für alle, die sich Nutztiere anschaffen: Die Haltung muss vor Beginn immer dem Veterinäramt, dem HVL und der Tierseuchenkasse mitgeteilt werden. Dies gilt für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Esel, Geflügel, Laufvögel, Kameliden, Gehegewild und sonstige Klauentiere. Auch dies umfasst alle Haltungen – auch Hobby-Haltungen mit nur wenigen Tieren.
Imker, die nicht über einen Imkerverein dem Landesverband Hessischer Imker angehören, müssen ihre Bienenvölker selbst bei der Tierseuchenkasse registrieren und in diesem Fall ebenfalls spätestens zum Stichtag die aktuelle Völkerzahl melden.
Betroffen von der Meldepflicht sind auch Fischhaltungen – diese müssen dem Veterinäramt und dem HVL gemeldet werden, wenn es eine Verbindung zu einem öffentlichen Gewässer, aber keine Anlage zur Abwasseraufbereitung gibt.
Nicht nur der Beginn, sondern auch wesentliche Änderungen der Haltung sind mitzuteilen – etwa die Aufgabe der Haltung.
Formulare für die Meldung ans Veterinäramt gibt es online unter www.lkgi.de > Dienstleistungen > Veterinärwesen und Verbraucherschutz > Tierseuchen > Meldung des Tierbestands (Meldung des Tierbestands – Landkreis Gießen (lkgi.de))
Für Fragen ist das Veterinäramt erreichbar unter Telefon 0641 9390-6200 oder per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de.
Weitere Informationen zu Meldungen an die Tierseuchenkasse und den HVL gibt es im Internet unter https://hessischetierseuchenkasse.de oder www.hvl-alsfeld.de.
Zugteilnehmer für den Hessentagsfestzug am 22.06.2025 in Bad Vilbel gesucht
Der Landkreis Gießen sucht für seinen Zugteil 4 Vereine als Repräsentanten des Landkreises Gießen.
Bewerben kann sich jeder Verein oder Vereinsgemeinschaft.
Die Mindestteilnehmerzahl sollte 10 Personen betragen. Bei Fuß- bzw. Trachtengruppen sollten maximal 30 Personen und bei Musikgruppen maximal 20 Personen nicht überschritten werden.
Die Bewerbung soll das Vorhaben (Fußgruppe, Trachtengruppe, Musikgruppe oder Motivwagen) kurz beschreiben, die Anzahl der Teilnehmer enthalten, falls Fotos vorhanden sind, bitte beifügen und an den Landkreis Gießen, z.Hd. Frau Silke Haaf, Zentrale Dienste, Riversplatz 1-9, Infogebäude, 35394 Gießen schicken.
Bewerbungen bitte bis spätestens 05.02.2025.
Gerne können Sie auch unter Silke.Haaf@lkgi.de eine E-Mail mit den Bewerbungsunterlagen senden.
Teilnehmer erhalten von der Hessischen Staatskanzlei eine kleine Entschädigung in Höhe von 150,00 € für Motivwagen und 200,00 € für Fuß- bzw. Trachtengruppen.
Mobile Schadstoffsammlung
Schadstoffmobil-Tour 2025
Lassen Sie Ihre Schadstoffe nicht zu Problemstoffen werden!
Das Schadstoffmobil übernimmt Ihre Schadstoffe und entsorgt sie ordnungsgemäß. Zweimal im Jahr kommt es in jede Gemeinde und jede Stadt im Landkreis Gießen. Zusätzlich gibt es feste Sammeltermine. Für Privathaushalte kostenlos.
Feste Sammeltermine Privathaushalte
Abfallwirtschaftszentrum Festplatz „Auf der Helle”
Lahnstraße 220, 35398 Gießen 35321 Laubach
Jeden Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr Jeden ersten Freitag 15.00 bis 17.00 Uhr
Das gibt es zu beachten
- Für Privatpersonen ist die Abgabe kostenlos
- Höchstmenge: 100 kg/Anlieferung, je Gefäß: 20 kg bzw. 20 l Inhalt.
- Bitte liefern Sie die Gefäße dicht verschlossen und gut lesbar beschriftet an.
- Die Schadstoffe werden mitsamt den Gebinden entsorgt, Sie erhalten Ihre Gefäße nicht zurück.
- Schadstoffe müssen immer persönlich den Fachkräften übergeben werden. Auf keinen Fall dürfen sie einfach abgestellt werden!
- Das Schadstoffmobil benötigt Zeit für den Auf- und Abbau. Bitte seien Sie daher pünktlich. Die Abgabe ist nur im jeweils angegebenen Zeitraum möglich.
- Auch kleine Elektrogeräte bis Toastergröße werden am Schadstoffmobil angenommen.
- Dispersionsfarbe (Wandfarbe) ist kein schadstoffhaltiger Abfall. Völlig ausgehärtet kann sie bedenkenlos in die Restmülltonne und der leere Eimer in die Gelbe Tonne gegeben werden. Flüssige Dispersionsfarbe kann kostenpflichtig am AWZ abgegeben werden.
Sammeltermin Gewerbebetriebe
Abfallwirtschaftszentrum Gebühr für gewerbliche Anlieferungen: 2,70 €/kg
Lahnstraße 220, 35398 Gießen Höchstmenge: 200 kg/Anlieferung,
Jeden ersten Mittwoch 09.00 bis 11.00 Uhr Höchstmenge je Gefäß: 20 kg bzw. 20 l Inhalt.
Sie erhalten einen Übernahmeschein.
Schulchemikalien
Schulen im Landkreis Gießen bieten wir die kostenlose Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen (Unterrichtsmaterialien) an. Bitte wenden Sie sich dafür an uns.
Sie haben Fragen zur Schadstoffsammlumg?
Wir helfen Ihnen!
Abfallberatung Landkreis Gießen
Tel.: 0641 9390-1997
E-Mail: abfallwirtschaft@lkgi.de