Eichen-/Fichten-Industrieholz 2024/2025
Die Gemeinde Wettenberg bietet aus dem Einschlag im Winter 2024/2025 Eichen-Industrieholz und Fichten-Industrieholz als Brennholz in Fixlängen (4 bis 6 Meter) gerückt am festen Waldweg als Polter an.
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Aus arbeitstechnischen Gründen ist eine Mindestbestellmenge von 5 Festmeter (fm) erforderlich. Ab 5 fm kann in Schritten von 2,5 fm bereitgestellt werden (7,5 fm, 10 fm).
Preise:
56,00 € je Festmeter Eichen-Industrieholz, zzgl. 7 % MwSt. 59,92 €/fm
50,00 € je Festmeter Fichten-Industrieholz, zzgl. 7 % MwSt. 53,50 €/fm
Bestellen können nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wettenberg.
2. Durch das maschinelle Rücken des Holzes kann es zu Mehr- oder Minderlieferung von der Bestellmenge kommen. Diese Lieferabweichungen berechtigen nicht zum Rücktritt von der Bestellung. Die Maßermittlung erfolgt entweder über das Gewicht oder die Durchmesserermittlung.
3. Ein Recht auf Zuteilung der gewünschten Menge besteht nicht. Der Gemeindevorstand behält sich das Recht auf Kürzung der bestellten Brennholzmenge vor, soweit die Gesamtbestellmengen die Liefermöglichkeiten aus dem Gemeindewald übersteigen.
4. Aus forst- und betriebswirtschaftlichen Gründen kann die Zuteilung der bestellten Brennholzmenge nicht immer in der Gemarkung des Wohnortes des Bestellers, sondern ggf. in einem anderen Gemarkungs-(Orts-) -teil erfolgen.
5. Die Holzrechnung wird über die Gemeinde Wettenberg zugestellt. Der Gefahrenübergang (Holzentwertung, Diebstahl etc.) erfolgt mit Zustellung der Holzrechnung.
6. Da das Holz nach Bestellung für jeden einzelnen Kunden eingeschlagen und gerückt wird, kann dieses nach Zugang der Holzrechnung von der Gemeinde Wettenberg nicht mehr zurückgenommen werden.
7. Die Aufarbeitung des Brennholzes vor Ort im Wald erfolgt auf eigene Gefahr und darf zu Ihrem eigenen Schutz nur mit einer persönlichen Schutzausrüstung (Schutzhelm, Schnittschutzhose, Handschuhe, Schnittschutzschuhe) gemäß den gültigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Für die Aufarbeitung des Holzes im Wald ist mindestens die Teilnahme an einer Kurzunterweisung zur Arbeitssicherheit in der Motorsägen Handhabung für Brennholznutzer/Selbstwerber, Modul 1 Motorsägen Führerschein (liegendes Holz) erforderlich. Eine Alleinarbeit mit Motorsäge im Wald ist nicht zulässig. Biosprit und Bioöl sind zu verwenden. Der Nachweis (Motortsägenführerschein) ist der Bestellung zwingend beizufügen.
8. Es wird gebeten, den nachstehend abgedruckten Bestellschein für Eichen-/Fichten-Industrieholz spätestens bis 20. Oktober 2024 auszufüllen und an die Gemeinde Wettenberg zu senden oder dort abzugeben. Der Bestellschein ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Auf der Homepage der Gemeinde Wettenberg ist der Bestellschein ausfüllbar hinterlegt. Bei fehlender Unterschrift ist die Bestellung ungültig.
9. Bestellungen sind nur über die Gemeinde Wettenberg möglich. Mündliche, telefonische und sonstige Bestellungen werden nicht anerkannt.
10. Die Bestellmöglichkeit besteht vom 28.09.2024 bis zum 20.10.2024.
Spätere Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für Rückfragen steht ihnen der Umweltbeauftragte der Gemeinde Wettenberg, Michael Krick, Tel. 0641 804-54 zur Verfügung.
Bestellschein für Privatkunden
(auch auf der Homepage der Gemeinde ausfüllbar)
Eichen-/Fichten-Industrieholz 2024/2025
Name: ……………………………………………………………
Straße: …………………………………………………………..
Ortsteil: …………………………………………………………..
Telefonnummer: ………………………………………………..
Mail-Adresse: ……………………………………………………
Motorsägen Schein vorhanden: ja:…….. nein:……..
Ich bestelle bei der Gemeinde Wettenberg folgendes Industrieholz:
(Mindestbestellmenge 5 fm, weitere mögliche Mengen sind 5,0 fm, 7,5 fm, 10 fm).
………….fm Eichen-Industrieholz à 59,92 €/fm inkl. 7 % MwSt.
………….fm Fichten-Industrieholz à 53,50 €/fm inkl. 7 % MwSt.
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind mir bekannt, ich erkenne diese an.
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Datum, Unterschrift