Bebauungsplan Nr. 11.3 „Kattenbachweg“ – 3. Änderung
im Ortsteil Wißmar
Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich des Bebauungsplan Nr. 11.3 „Kattenbachweg“ – 3. Änderung
im Ortsteil Wißmar
-Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB-
-Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes-
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wettenberg hat in ihrer Sitzung am 28.11.2019 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Kattenbachweg“ im Ortsteil Wißmar beschlossen. Parallel hierzu ist der Flächennutzungsplan einem Änderungsverfahren zu unterziehen.
Der Bebauungsplan dient der Arrondierung der Ortslage am Ende der Straße „Auf der Heide“ mit einer Wohnbaufläche sowie der planungsrechtlichen Ordnung des sich daran anschließenden Waldkindergartens.
Der Geltungsbereich der beiden Bauleitplanverfahren ist aus den beiden nachstehenden unmaßstäblichen Kartendarstellungen ersichtlich. Im Einzelnen umfasst er in der Gemarkung Wißmar, Flur 25 die Flurstücke 13/1 und 42/3 jeweils vollständig und die Flurstücke 11 und 12 jeweils teilweise.
Die Vorentwürfe des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung liegen zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht
von Montag, den 09.09.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 02.10.2024
in der Gemeindeverwaltung Wettenberg, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Dabei kann über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden, den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Bedenken können zu Protokoll gegeben werden. Die Planunterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Wettenberg unter www.wettenberg.de (Rubrik: Aktuelles) eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:
Montag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (nur Bürgerservice).
Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an gemeinde@wettenberg.de übermittelt werden. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Gemeindeverwaltung Wettenberg, Bauverwaltung, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg.
Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB). Das Planungsbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Wettenberg, den 26.08.2024
Gemeindevorstand der
Gemeinde Wettenberg
Marc Nees
Bürgermeister