Bauleitplanung der Gemeinde Wettenberg, Ortsteil Krofdorf-Gleiberg

Bebauungsplan Nr. 47 „Hinter der Wetzlarer Straße”

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wettenberg hat in ihrer Sitzung am 20.07.2023 den Aufstellungsbeschluss zu dem o. g. Bebauungsplan gefasst. Planziel des Bebauungsplans Nr. 47 „Hinter der Wetzlarer Straße”, örtliche Flurbezeichnung „Rechts am Feldgräber Weg”, ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbau- und Grünflächen für den Bereich zwischen den rückwärtigen Gärten der Anwesen Wetzlarer Straße 23 bis 41 und Kattenbachstraße 15 bis 25 durch Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) im Sinne des § 4 Bau-NVO. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Im Umgriff des Bebauungsplans liegt eine Fläche von rund 0,6 ha; der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wettenberg weist die Flächen an der Wetzlarer Straße als “Gemischte Bauflächen Bestand” und die an der Kattenbachstraße als “Wohnbauflächen Bestand” aus. Eine Änderung des FNP wird insofern nicht erforderlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltfachbeitrag liegt in der Zeit von

Montag, den 20. Januar 2025 bis einschließlich Freitag, den 21. Februar 2025

im Rathaus der Gemeinde Wettenberg, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg, Zimmer 15 Bauamt – Fachbereich III Bauen & Planen, während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden, und zwar

montags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
dienstags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
mittwochs Termine nach Vereinbarung
donnerstags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, und
freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Zusätzlich werden die Planunterlagen gemäß § 4a Absatz 4 BauGB für die Dauer der öffentlichen Auslegung in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.wettenberg.de unter der Rubrik: Startseite > Aktuelles unter der Rubrik Beteiligungsverfahren eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken. Zudem findet sich ein Link zu den Unterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Hinweis zur Datenverarbeitung:
Die Hinweise zur Datenverarbeitung nach § 55 BDSG und § 31 HDSIG zur Erhebung personenbezogener Daten finden Sie unter https://www.wettenberg.de/rathaus/datenschutz.html oder ausgelegt im Eingangsbereich unserer Verwaltungsstellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist.

Wettenberg, 07.01.2025

Gemeindevorstand der
Gemeinde Wettenberg
Marc Nees
Bürgermeister

Bild Bauleitplanung der Gemeinde Wettenberg, Ortsteil Krofdorf-Gleiberg
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