Anlässlich der 34. “Golden Oldies” vom 25.07. bis 27.07.2025 werden als Veranstaltungsflächen wie in den vergangenen Jahren
- der Sorguesplatz,
- Burgstraße (bis Grundschule),
- Schieferstraße,
- Poststraße,
- Großgasse,
- Turnhallenstraße,
- Krokelstraße (Kleinsportfeld),
- Hauptstraße,
- Inselstraße
- und Seestraße
in Anspruch genommen. Durch den Aufbau der Bühnen werden einzelne Straßen nach Bedarf bereits ab 22.07.2025 gesperrt. Bei vorzeitigen Sperrungen sind wir bemüht, die Einschränkungen für die Anwohner so gering als möglich zu halten.
Während der Veranstaltung werden am Freitag, 25.07.2025 ab 17.00 Uhr bis Sonntag, 27.07.2025, 22.00 Uhr, die Ortseingänge von Krofdorf-Gleiberg für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt überörtlich. Innerhalb der vorgenannten Zeiten sind die Hauptstraße und Teilbereiche der Kinzenbacher Straße, Burgstraße und Rodheimer Straße ebenfalls als Veranstaltungsfläche einbezogen.
Die Anwohner können ihre Grundstücke mit Kraftfahrzeugen nicht verlassen oder erreichen. Soweit die Benutzung des Kraftfahrzeuges unvermeidbar ist, sollte dies rechtzeitig außerhalb abgestellt werden.
Die Sperrung an den Ortseingängen wird personell besetzt. Grundsätzlich werden alle Fahrzeuge auf Parkplätze vor der Ortslage gewiesen. Einwohner von Krofdorf-Gleiberg haben freie Einfahrt in den Ort. Damit das eingesetzte Personal reibungslos zwischen auswärtigen Besuchern und Einwohnern unterscheiden kann, sollten die ortsansässigen Fahrzeugführer den Personalausweis unaufgefordert vorzeigen.
Wir empfehlen den Einwohnern von Krofdorf-Gleiberg während der Zeiten der Sperrung der Ortsdurchfahrt (von Freitag, den 25.07.2025 von 17.00 Uhr bis Sonntag, den 27.07.2025, 22.00 Uhr) nach Möglichkeit die Zufahrt über die Wetzlarer Straße zu vermeiden und die Zufahrten über die Wißmarer Straße, Rodheimer Straße oder Kinzenbacher Straße zu nutzen.
Durchfahrtsgenehmigungen können aus Sicherheitsgründen nur noch an Systemrelevante Institutionen (z. B. Pflegedienste) ausgegeben werden.
Die Wiesenstraße wird wieder als Einbahnstraße in Richtung Norden und die Kattenbachstraße als Einbahnstraße in Richtung Süden ausgewiesen.
Als Rettungswege sind die Talstraße, die Höhenstraße, die Wißmarer Straße, die Banngartenstraße und die Straße An der Stühl deklariert, hier ist das Halten oder Parken absolut untersagt.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.
Gemeinde Wettenberg
-Straßenverkehrsbehörde-