Veröffentlichung von Geburtstagen im Amtsblatt

Aufgrund der geänderten datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist es nicht mehr ohne Zustimmung der Person, deren personenbezogenen Daten veröffentlich werden sollen, zulässig, die Daten im Wettenberger Amtsblatt einzustellen. Aus diesem Grund können zukünftig Geburtstage nicht mehr im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Sollten Sie trotzdem wünschen, dass Ihr Geburtstag veröffentlich wird, so bitten wir um rechtzeitige, schriftliche Mitteilung (spätestens 14 Tage vorher) an die Gemeinde Wettenberg, Bürgerservice, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg. Bitte beachten Sie, dass bei Vorliegen der Zustimmung grundsätzlich nur die nachfolgenden Geburtstage veröffentlicht werden: 70, 75, 80, 85, 90, 95, 100, usw. Die Zustimmung kann nicht generell, sondern jeweils nur für den anstehenden Geburtstag erteilt werden.
Falls Sie eine Veröffentlichung Ihres Geburtstages in den Tageszeitungen wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Zeitungsredaktionen.

Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister

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