Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2026/2027

Die Eltern, die keine Anmeldebögen von der Grundschule Wißmar erhalten haben, werden gebeten

am Montag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
am Dienstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
am Donnerstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

den Anmeldebogen für Ihr Kind/Ihre Kinder in der Grundschule Wißmar bis spätestens 24.04.2025 abzuholen.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2019 bis einschließlich 30.06.2020 geboren sind.
Kinder, die nach dem 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass diese Kinder die notwendige geistige, seelische und körperliche Reife besitzen.
Erwägen Sie einen Antrag auf vorzeitige Einschulung für Ihr Kind zu stellen, melden Sie sich bitte im Sekretariat der Schule montags, dienstags und donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Tel. 06406 2666).

Schulpflichtig werden alle Kinder, die im Land Hessen ihren Wohnsitz haben, ohne Rücksicht darauf, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Wichtig:
Bitte legen Sie bei Zurückgabe des ausgefüllten Anmeldebogens eine Kopie der Geburtsurkunde, eine Kopie des Impfausweises sowie ein Passfoto (für die Schulakte) Ihres Kindes bei.

Simone Reuber
Rektorin

Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2026/2027

Die Eltern werden gebeten, die noch keine Anmeldebögen zur Schulanmeldung 2026/2027 erhalten haben, ihre Kinder, die am 01.08.2026 schulpflichtig werden bis spätestens 30.04.2025 (mittwochs und freitags von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Sekretariat der Grundschule Launsbach anzumelden.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 und davor geboren sind. Darüber hinaus können auf Antrag auch Kinder aufgenommen werden, die nach dem 30.06.2020 geboren sind. Voraussetzung ist, dass diese Kinder die notwendige geistige, seelische und körperliche Reife besitzen.

Erziehungsberechtigte mit Kindern, die das 5. Lebensjahr am 30.06.2026 vollenden und bei denen zu erwarten ist, dass sie in Heimen, Anstalten oder Familienpflege untergebracht werden müssen, haben diese bis zum 30.06.2026 bei der hiesigen Grundschule anzumelden.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die im Land Hessen ihren Wohnsitz haben, ohne Rücksicht darauf, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Bitte bringen Sie zur Schulanmeldung eine Kopie der Geburtsurkunde, des Impfausweises sowie ein aktuelles Passbild Ihres Kindes mit.

Henrike Diehl
Konrektorin

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