Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der Gemeinde Wettenberg über das Naherholungsgebiet “Launsbacher See” und das Schwimmbad “Gleiberger Land”
Aufgrund der §§ 5, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
Aufgrund der §§ 5, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
Kommunalpolitik im Gespräch mit der Jugend – Horst Winterkorn (mitte) und der damalige Bürgermeister, Günter
Jan-Erik (links) und Marc, die beiden „Lokführer” weihen mit vielen Kindern die restaurierte, ehemalige Kanonenbahn-
Gäste und Gastgeber mit Bürgermeister Marc Nees, bei einer Besichtigung des neuen Rathauses Wettenberg (Foto:
Buntes und lebendiges Zentrum auf dem Marktgebiet (Foto: Volker Mattern) (vm).Ein großes Angebot kunsthandwerklichen Ständen,
Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 12.06.202620.00 Uhr Sporthalle Wißmar Tagesordnung: Anträge können bis 05.06. in schriftlicher
38. Pfingstlauf des TSV Krofdorf-Gleiberg am 25. Mai (Pfingstmontag) Am Pfingstmontag findet die 38. Auflage
Wir treffen uns am 30. Mai 2026 um 19.00 Uhr bei Mike Will im Haus
Einladung zur Mitgliederversammlung Wir laden alle Vereinsmitglieder zur Mitgliederversammlung am Freitag, dem 12.06.2026 um 19.00



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