Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der Gemeinde Wettenberg über das Naherholungsgebiet “Launsbacher See” und das Schwimmbad “Gleiberger Land”
Aufgrund der §§ 5, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
Aufgrund der §§ 5, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
Kommunalpolitik im Gespräch mit der Jugend – Horst Winterkorn (mitte) und der damalige Bürgermeister, Günter
Jan-Erik (links) und Marc, die beiden „Lokführer” weihen mit vielen Kindern die restaurierte, ehemalige Kanonenbahn-
Gäste und Gastgeber mit Bürgermeister Marc Nees, bei einer Besichtigung des neuen Rathauses Wettenberg (Foto:
Buntes und lebendiges Zentrum auf dem Marktgebiet (Foto: Volker Mattern) (vm).Ein großes Angebot kunsthandwerklichen Ständen,
Aktuelle Ausstellung: „Brücke der Kunst”Partnerschaftstreffen werden immer wichtiger und auch die Kunst kann zu gegenseitigem
Backtag im Launsbacher Backhaus und Fahrt in den Palmengarten Frankfurt Am 30. Mai 2026 von
Wäldchestag 04.06.2026 Liebe Mitglieder des Fördervereins und Freunde des HSG, am 04.06.2026 (Fronleichnam) findet im
Einladung zur 71. Generalversammlung Hiermit laden wir alle Mitglieder des VfB Olympia Wißmar recht herzlich



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