Zisternensatzung der Gemeinde Wettenberg
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
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„Baumglühen” in Wißmar wieder ein besonderer Event mit viel Resonanz. (Foto: Volker Mattern) (vm).Weit flogen
Strahlende Gesicher: Stefan Rink (2.v.l.) und Stephan Hofmann (3.v.r.) überreichen einen Spendenscheck an den Gleiberg-Verein,
Unser junger Verein hat sich zum Ziel gesetzt, Kultur und Bildung für alle Generationen in
Einladung zum Stammtisch „Wettenberg bleibt bunt” – gemeinsam Wettenberg gestalten Viele von uns spüren: Die
Wir laden herzlich zur diesjährigen Auftaktwanderung ein – geführt wird die Tour von unseren „Präsis”.Treffpunkt
Als Initiative von Menschen unserer Gemeinden wollen wir uns für lebenswerte Orte engagieren, uns mit



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