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Nach den Schornsteinfeger-Handwerksgesetzt (SchfHwG) § 1 Eigentümerpflichten hat jeder Eigentümer unverzüglich dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister schriftlich oder elektronisch mitzuteilen:
Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt jedoch der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Er ist auch weiterhin Ansprechpartner des Hauseigentümers. Zu den hoheitlichen Tätigkeiten zählen die Feuerstättenschau als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlagen, also aller Feuerstätten und Schornsteine. „Hoheitlich dem Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übertragen bleibt auch die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit, die Bauabnahmen neuer Feuerstätten und Schornsteine, die Durchführung von behördlich angeordneten Ersatzvornahmen, wenn der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und die Erstellung des sogenannten Feuerstättenbescheids.”, so Stephan Langer, Vorstand Presse- und Öffentlichkeit im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.
Alle weiteren Schornsteinfegertätigkeiten sind dagegen nicht hoheitlich und können ab dem 1. Januar 2013 an jeden qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb vergeben werden.
Kontaktdaten Bezirksschornsteinfegermeister:
Lukas Kundt
Telefon 06441 4457699, Mobil 0160 6511014, E-Mail: kundt-schornsteinfeger@gmx.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Björn Ochs und ich bin zum 01.04.2025 zu Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister für die Ortsteile Wißmar, Launsbach und anteilig auch Krofdorf bestellt worden.
Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bin ich in allen Fragen zu feuerungstechnischen Angelegenheiten, zum Einbau oder Austausch von Feuerstätten sowie bei Baumaßnahmen Ihr Ansprechpartner vor Ort.
Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger habe ich folgende hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen:
– zweimal in 7 Jahren die Durchführung der Feuerstättenschau
– Ausstellung des Feuerstättenbescheides
– Abnahmen von neu errichteten oder geänderten Feuerstätten und Feuerungsanlagen
– Überwachung der auf dem Feuerstättenbescheid angegebenen Fristen
– Bauabnahmen von Feuerungsanlagen
Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.
Björn Ochs
bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Auf dem Eichhänzchen 54
35274 Kirchhain
Tel.: 0172 7203317
Mail: Ochs-schornsteinfeger@gmx.de
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35435 Wettenberg/Gießen