Die pflegeintensiven Frühjahrs- und Sommerarbeiten auf den Wettenberger Friedhöfen werden aufgrund der Witterung in Kürze beginnen, die Winterperiode neigt sich hoffentlich dem Ende entgegen.

Wir wissen, dass bei den Angehörigen der Wunsch besteht, an den stillen Trauertagen die Gräber zu schmücken. In den Wintermonaten schränkt die Ablage von Grabschmuck die Pflegearbeiten unseres Betriebshofes nicht ein. Aus diesem Grund ist es gestattet, während dieser Zeit auf den oben genannten Gräbern Grabschmuck abzulegen.

Dabei bitten wir aber die Angehörigen (Nutzungsberechtigten) um Verständnis, dass der abgelegte Grabschmuck nun durch den baldigen Beginn der Frühjahrspflegearbeiten auch wieder von diesen entfernt werden muss. Wir bitten daher bereits jetzt alle Angehörigen, den an diesen Stellen noch vorhandenen Grabschmuck in den nächsten Tagen zu entfernen (aktuelles Foto Friedhof Krofdorf).

Bild Grabschmuck auf den Friedparkgrabstellen

Achtung: Abräumung des Grabschmuckes bitte bis spätestens 24. April 2025!

Noch vorhandener Grabschmuck wird danach von den Betriebshofmitarbeitern abgeräumt und ca. zwei Wochen an einer Sammelstelle auf dem Friedhof aufbewahrt. Wir bitten Sie um Verständnis, denn nur bei freigeräumten Flächen ist eine ordnungsgemäße Pflege durch den Betriebshof möglich, die in aller Sinne sein sollte.

Weiterhin stellen wir vermehrt fest, dass an den Friedparkstelen oder Urnennischen Gegenstände befestigt werden, an denen bspw. Kunstblumen o. ä. angebracht werden. Dies ist ebenfalls nicht zulässig und wir bitten die Angehörigen, diese Gegenstände ebenfalls zu entfernen.

Ein Kostenersatz für durch die vorgenommenen Maßnahmen eventuell beschädigten oder abhanden gekommenen Grabschmuck kann die Gemeinde Wettenberg nicht übernehmen.

Der Gemeindevorstand Gemeinde Wettenberg
Marc Nees -Friedhofsverwaltung-
Bürgermeister

Dem Zweckverband gehören die Städte Lollar und Staufenberg sowie die Gemeinde Wettenberg mit insgesamt 9 Stadt- und Ortsteilen an. Der Zweckverband ist in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserbehandlung und
-ableitung sowie im Hochwasserschutz tätig.

Wir besetzen ab sofort folgende Stellen:

Elektroniker (m/w/d) für den Bereich Wasserversorgung
Fachrichtung Betriebstechnik
in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle (39 Std.).

Kaufmännische Sachbearbeitung (m/w/d)
in Teilzeit (bis zu 35 Std. wöchentlich) zu besetzen. Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Teamassistenz der Geschäftsführung und der Buchhaltung (m/w/d)
in Teilzeit (bis zu 25 Std. wöchentlich) zu besetzen. Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Detaillierte Informationen zu den Aufgabengebieten, den Anforderungsprofilen, unseren Leis-tungen und den Bewerbungsmodalitäten erhalten Sie unter www.zls-lollar.de.

Online-Bewerbungen richten Sie bitte an info@zls-lollar.de.

Zweckverband Lollar-Staufenberg
Sandweg 25
35457 Lollar

Suchen Sie eine neue berufliche Herausforderung und eine krisensichere Beschäftigung bei einem attraktiven Arbeitgeber? Dann bewerben Sie sich bei der Gemeinde Wettenberg. Wir suchen aktuell

eine stellvertretende Leitung für das Kinder- und
Familienzentrum Schatzkiste im Ortsteil Krofdorf-Gleiberg(w/m/d)
(unbefristete Vollzeitbeschäftigung)

eine stellvertretende Leitung für die Kindertagesstätte
Burgfinken im Ortsteil Krofdorf-Gleiberg(w/m/d)
(unbefristete Vollzeitbeschäftigung)

eine/n Technische/n Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im
Fachbereich Bauen und Planen (m/w/d)
(unbefristete Vollzeitstelle, Teilzeitbeschäftigung nach Absprache möglich)

eine/n Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im
Fachbereich Bauen und Planen (m/w/d)
(unbefristete Vollzeitstelle, Teilzeitbeschäftigung nach Absprache möglich)

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann informieren Sie sich auf der Homepage der Gemeinde Wettenberg unter www.wettenberg.de in der Rubrik Rathaus im Unterpunkt Stellenausschreibungen. Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Stellenangeboten sowie Anforderungsprofile und die Bewerbungsmodalitäten.

Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister

Am Mittwoch, dem 14. Mai 2025, findet um 19.00 Uhr in der „Schönen Aussicht” unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
  2. Verlesung des Protokolls der Versammlung 2024
  3. Bericht des Bürgermeisters H. Nees
  4. Bericht des Revierleiters H. Necker
  5. Bericht des Jagdvorstehers
  6. Bericht des Jagdpächters
  7. Aussprache
  8. Kassenbericht
  9. Bericht des Kassenprüfers und Entlastung des Vorstandes
  10. Wahl des Vorstands und Datenbeauftragten
  11. Wahl eines Kassenprüfers
  12. Verwendung des Jagdpachtertrages
  13. Verschiedenes

Alle Grundstückseigentümer bejagbarer Flächen – Jagdgenossen – der Gemarkung Launsbach sind herzlich eingeladen.

Die Genossenschaftsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen und vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig.

Der Vorstand
Karl-Heinz Göbel

Zur Jahreshauptversammlung werden alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Krofdorf-Gleiberg am Freitag, dem 09.05.2025 um 18.30 Uhr in die Gaststätte Lava (Kleiner Saal) eingeladen.

Gemäß Satzung ist die Versammlung beschlussfähig unabhängig der Anzahl der anwesenden Jagdgenossen oder deren Vertreter.

Teilnehmer:
Jeder Jagdgenosse kann sich durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehendes Kind, seinen Ehegatten, seinen Elternteil oder einen anderen Jagdgenossen vertreten lassen, sofern diese geschäftsfähig sind. Neue Jagdgenossen, durch Grundstückserwerb, Erbfall usw. haben ihre Mitgliedschaft durch Grundbuchauszug oder sonstige Dokumente nachzuweisen.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie Beschlussfähigkeit der Versammlung und Tagesordnung
  2. Benennung eines Schriftführers
  3. Grußwort des Bürgermeisters oder Vertreters
  4. Bericht des Vorstandes
  5. Geschäftsbericht zum Geschäftszeitraum 01.04.2024 bis 11.03.2025
  6. Vorlage Jahresabschluss (Kassenbericht)
  7. Bericht der Kassenprüfer
    – Entlastung des Vorstandes
  8. Bericht der Jagdpächter und des Forstamtes
  9. Vorstellung der neuen Satzung der Jagdgenossen Krofdorf-Gleiberg
  10. Genehmigung der Satzung durch die Versammlung
  11. Vorstandswahlen
    – Wahl eines Wahlleiters
       a) Jagdvorsteher
       b) stellvertretender Jagdvorsteher
       c) Kassierer/in
       d) Schriftführer
       e) Beisitzer
  12. Wahl der Kassenprüfer
  13. Beratung über Verwendung des Jagdpachtertrages 2025/2026
    – Anträge von Maßnahmen müssen dem Vorstand bis 25.04.2025 schriftlich vorliegen
  14. Tagesfahrt der drei Wettenberger Jagdgenossenschaften am 11.07.2025
  15. Verschiedenes

Hinweis:
Die neue Satzung liegt zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Krofdorf-Gleiberg aus.

Ulrich Hellmann
Jagdvorsteher

Sprechzeiten

Für alle Belange der Wettenberger Bürger im Alter von 65+ hat der Projektmitarbeiter der Gemeinde Wettenberg, Andreas Läufer, immer ein offenes Ohr.

Die regelmäßigen Sprechzeiten finden wie folgt statt:

Krofdorf: 1. Dienstag im Monat, jeweils 10.00 -12.00 Uhr
Haus der Begegnung, Wingert 21
Launsbach: 2. Dienstag im Monat, jeweils 10.00-12.00 Uhr
Verwaltungsstelle, Obergasse 6c
Wißmar:  3. Dienstag im Monat, jeweils 10.00-12.00 Uhr
Verwaltungsstelle, Schulstraße 17

Neben den regelmäßigen Sprechzeiten kann von 8.00 – 12.00 Uhr unter Telefonnummer 06406 906635 gerne auch ein individueller Termin vereinbart werden. Bei fehlender Mobilität kommt Herr Läufer auch zu Ihnen nach Hause.

Schmetterlingsgarten – ein Wohlfühlort bei mir zuhause

Der Schmetterling verkörperte in der Antike das Sinnbild der Wiedergeburt und Unsterblichkeit und ist in der christlichen Kunst noch heute das Symbol der Auferstehung.

Schmetterlinge sind nicht nur wunderschön – sie spielen auch eine wichtige Rolle in der Natur. Mit den richtigen Pflanzen können Sie den filigranen Insekten helfen und wertvolle Rückzugsorte im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon schaffen.

Häufig fehlt den Schmetterlingen das richtige Futter. Schmetterlinge ernähren sich vor allem von Nektar. Mit ihrem langen, meist eingerollten Rüssel saugen sie die zuckerhaltige Flüssigkeit aus den Blütenkelchen. Pflanzen für Schmetterlinge sollten deswegen keine gefüllten Blüten haben. Viele Falter sind durch ihre Rüssellänge an eine bestimmte Blütenart angepasst. Es gibt jedoch auch Pflanzen, die fast allen Schmetterlingen Nahrung bieten. Wir zeigen, welche das sind, wann sie blühen und an welchem Standort sie am besten gedeihen.

Mit diesen Pflanzen im Garten können Sie den Schmetterlingen etwas Gutes tun:
Salweide (Salix caprea): Standort: Sonne bis Halbschatten, Blütezeit: März – April
Heidelbeere (Vaccinium myrtillus): Standort Sonne bis Halbschatten, Blütezeit: April-Juni
Oregano (Origanum vulgare) Standort: Sonne, Blütezeit: Juli – September
Gewöhnliche Kratzdistel (Cirsium vulgare), Standort: Sonne, Blütezeit: Juni – September
Gewöhnlicher Löwenzahn (Taraxacum officinale), Standort: Sonne bis Halbschatten, Blütezeit: April – Juni
Gewöhnliche Wiesenschafgarbe (Achillea millefolium), Standort: Sonne, Blütezeit: Juni – Oktober
Schwarze Flockenblume (Centaurea nigra), Standort: Sonne bis Halbschatten, Blütezeit: Juni – Oktober
Wiesenklee (Trifolium pratense), Standort: Sonne bis Halbschatten, Blütezeit Juni – September
Hohe Schlüsselblume (Primula elatior), Standort: Sonne bis Halbschatten, Blütezeit März – Juni
Brombeere (Rubus Fruticosus), Standort: Sonne bis Halbschatten, Blütezeit: Juni – August

Verzichten Sie außerdem unbedingt auf Pestizide, da diese tödlich für Schmetterlinge und viele andere Insekten sind. Lassen Sie auch wilde Ecken zu und mähen Sie Ihren Rasen nur selten und wenn, dann nie die ganze Fläche auf einmal. So zerstören Sie nicht auf einen Schlag den ganzen Lebensraum von Faltern und Raupen.

„Liebes, leichtes, luft′ges Ding, Schmetterling …”, so beginnt „Das Lied vom Schmetterlinge” von Johann Gottfried von Herder (deutscher Dichter und Philosoph; 1744-1803). Die Erscheinung des Schmetterlings hätte nicht besser in Worte gefasst werden können.

Dass Sie rege von den filigranen Geschöpfen in Ihrem Garten besucht werden, können Sie fördern: Schicken Sie uns eine E-Mail (oder über jemanden, den Sie kennen) an andreas.laeufer@wettenberg.de und wir senden Ihnen kostenlos die NABU-Broschüre „Schmetterlingsfreundlicher Garten” als PDF-Datei zu.

lernen, begegnen, austauschen

Italienisch A1.2
donnerstags, ab 24. April 2025, 17.00 bis 18.30 Uhr, 8 Termine, Biebertal, Georg-Kerschensteiner-Schule

Wenn Hände sprechen – Deutsche Gebärdensprache zum Kennenlernen
donnerstags, ab 24. April 2025, 18.00 bis 20.15 Uhr, 8 Termine, Heuchelheim-Kinzenbach Bonhoeffer-Haus

Italienisch sprechen & genießen: Gnocchi-Genuss-Werkstatt
Samstag, 26. April, 10.00 bis 16.00 Uhr, vhs-Haus Lich

Café Digitale – digital informiert: lernen, begegnen, austauschen
dienstags, ab 22. April, 15.00 bis 16.30 Uhr, 10 Termine, Wettenberg-Krofdorf-Gleiberg, Haus der Begegnung

Heizen mit der Klimaanlage bzw. Luft/Luft-Wärmepumpe
Donnerstag, 24. April, 16.00 bis 19.00 Uhr, Heuchelheim-Kinzenbach Bonhoeffer-Haus

Arbeit ade – Starthilfe für den perfekten Ruhestand
dienstags, ab 13. Mai, 17.00 bis 19.45 Uhr, 3 Termine, Heuchelheim-Kinzenbach Bonhoeffer-Haus

Disco Fox I
Sonntag, 27. April, 17.30 bis 20.00 Uhr, vhs-Haus Lich

Yoga zur Unterstützung nach Erkrankung
freitags, ab 9. Mai, 14.45 bis 15.45 Uhr, 5 Termine, vhs-Haus Lich

Faszien erfahren mit Yogaübungen und Selbstmassagen
Samstag, 17. Mai, 09.30 bis 16.30 Uhr, vhs-Haus Lich

Weitere Informationen
Sie möchten sich anmelden oder mehr über unsere Kurse erfahren?
Sie vermissen ein Thema oder möchten Ihr Wissen weitergeben?
Tel.: (0641) 9390-5700, Web: www.vhs-kreis-giessen.de,
E-Mail: kvhs.giessen@lkgi.de
Volkshochschule Landkreis Gießen
Kreuzweg 33 | 35423 Lich

Am Dienstag, dem 22. April 2025 findet die zweiwöchentliche Abfuhr in Launsbach statt.

Am Mittwoch, dem 23. April 2025 findet die zweiwöchentliche Abfuhr in Krofdorf-Gleiberg sowie die zwei- und vierwöchentliche Abfuhr in Wißmar statt.

In Kooperation mit der Kreisvolkshochschule Gießen findet ein weiteres Café unter Leitung der Sozialstation der Gemeinde Wettenberg für die Generation 60plus statt.

Der nächste Termin findet am Donnerstag, 24. April 2025 um 15.00 Uhr im Haus der Begegnung statt. Das Thema des Nachmittags wird „Schillers Wilhelm Tell und die Eidgenossen” sein. Der Dozent ist Herr Dr. Sebastian Senger.

Der heutige Vierwaldstätter See um 1300. Die Eidgenossen kämpfen um ihre Freiheit gegenüber den Habsburgern. Der Rüttlischwur bekräftigt den Zusammenhalt und begründet damit die heutige Schweiz. Tell spielt mit der Ermordung des Reichvogts eine wesentliche Rolle. Eine bebilderte Zeitreise in die Geschichte der Schweiz.

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, eine Anmeldung ist daher unbedingt erforderlich. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Sozialstation unter 0641 804-49 oder per Mail an: sozialstation@wettenberg.de.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Für den Schiedsamtsbezirk Wettenberg OT Launsbach wird eine geeignete Person gesucht, die das Ehrenamt der Schiedsamtsstellvertreterin/des Schiedsamtsstellvertreters übernehmen kann.

Gemäß § 4 (3) (HSchAG) soll die Gemeinde die bevorstehende Wahl in geeigneter Form bekannt machen und darauf hinweisen, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.

Das Amt einer Schiedsperson kann nicht bekleiden,

  1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
  1. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
  1. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
  1. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
  1. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter tätig ist.

Das Amt einer Schiedsperson soll nicht bekleiden, wer

  1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
  1. nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt;
  1. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die Wahl wird von der Gemeindevertretung Wettenberg für die Dauer von 5 Jahren durchgeführt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/innen.

Interessierte Personen, die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, eine formlose schriftliche Bewerbung an die Gemeinde Wettenberg, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg bzw. an gemeinde@wettenberg.de zu richten.

Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister

Am Wingert 21, OT Krofdorf-Gleiberg

Organisation: Frau Ina Gerlach, Verwaltung Krofdorf-Gleiberg
Tel.: 0641 804-61 (Montag bis Freitag 08.00 bis 13.00 Uhr)
E-Mail: personalamt.gerlach@wettenberg.de

Montag von 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr
14-tägig jede 1. und 3. Woche im Monat
Training der Ortsgruppe des Vereins Wu Chi Chuan e. V. Europa

Jeden 1. Dienstag im Monat von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sprechzeiten „Älter werden in Wettenberg” ab 65+
Kontakt: Herr Andreas Läufer, Fachdienst Senioren, Verwaltung Wißmar, Tel. 06406 906635

Mittwoch von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemütliches Beisammensein der Gruppe Seniorenwerkstatt

Jeden 2. Donnerstag im Monat von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Repair-Café
Kontakt: Herr Jürgen Ross-Walter, Tel. 0152 01838023

Jeden 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr
Smartphone-Café für alle ab 65+
Kontakt: Herr Andreas Läufer, Fachdienst Senioren, Tel. 06406 906635

Jeden letzten Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr
Café Wissensdurst ab 60+. Anmeldung erforderlich über
Sozialstation Wettenberg, Tel. 0641 804-49 oder sozialstation@wettenberg.de

Telefondienst der Gruppe „Füreinander-Miteinander”
Telefon-Nr.: 0641 2501197
Wir leisten oder vermitteln Begleitung in schweren Zeiten.
montags von 10.00 bis 12.00 Uhr
mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Sprechzeiten ist unser Anrufbeantworter geschaltet.
Hinterlassen Sie uns eine Nachricht, wir rufen garantiert zurück!

Da sich die Vorgehensweise der telefonischen Terminvereinbarung sehr bewährt hat, wird sie auch zukünftig so weitergeführt.

Sollten Sie ein Gespräch mit Herrn Bürgermeister Marc Nees wünschen, so wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung an Frau Röhrsheim, 0641 804-50, vorzimmer.roehrsheim@wettenberg.de oder Frau Müller, 0641 804-22, simone.mueller@wettenberg.de.

Wir bieten Ihnen die kostenlose Abgabe verschiedener Wertstoffe über den Wertstoffhof in Wettenberg – Wißmar, Bahnhofstraße 1 zu folgenden Uhrzeiten an:

Mittwoch von 17.00 – 19.00 Uhr
Samstag von 09.00 – 12.00 Uhr

Die Öffnungstage sind im Abfuhrkalender veröffentlicht.

Was können Sie auf dem kommunalen Wertstoffhof abgeben?

  • Altholz aus dem Wohnbereich
  • Altholz aus dem Außenbereich und Konstruktionsholz
  • Bauschutt ohne Porenbeton, ohne Rigips, kein Asbestzement, keine Wellplatten
  • Metall ohne Gaskartuschen oder Ölanhaftungen, keine Autoteile
  • Energiesparlampen und LED`s
  • Korken aus Naturkork
  • Elektrokleingeräte bis maximal Toastergröße, keine Bildschirme
  • Papier und Pappe
  • Hart-Kunststoffe „nicht vom Bau“, z.B. Regenfass, Gartenstühle, Rührschüsseln, Eimer
  • Kunststoffrohre „vom Bau“, bis 1m Länge
  • Toner- und Tintenkartuschen
  • CD`s und DVD`s ohne Hülle

Bitte trennen Sie sorgfältig die Materialien, die Sie anliefern möchten. Vermischungen müssen grundsätzlich abgewiesen werden.

Wer darf anliefern?
Der Wertstoffhof darf von Einwohnern und Einwohnerinnen des Landkreises Gießen genutzt werden, denn die Kosten für den Wertstoffhof sind in der Gebühr der Abfallentsorgung vor dem Haus mit eingerechnet.

Welche Mengen können abgegeben werden?
Sie können pro Woche eine Kofferraumladung pro Wertstoffart abgeben.
Die zulässige Menge entspricht einem halben Kubikmeter, also etwa dem Volumen von zwei blauen Altpapiertonen oder vier handelsüblichen blauen Säcken.

„Wer hat Recht“?
Den Anweisungen der Mitarbeiter im Wertstoffhof ist Folge zu leisten, insbesondere in Bezug auf die Einordnung von Wertstoffen, deren Mengenbegrenzung bis hin zur Abweisung.
Saisonal bedingt kann es vorkommen, dass einzelne Container bereits überfüllt sind und Anlieferungen abgewiesen werden müssen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis und fahren weiter zum Abfallwirtschaftszentrum Lahnstraße 220 in Gießen.

Das Abfallwirtschaftszentrum AWZ in Gießen, Lahnstraße 220
nimmt fast alle Abfallarten und auch größere Mengen an, teils kostenpflichtig.
Haushaltsübliche Elektrogeräte sowie Metalle oder Papier/Pappe sind stets kostenfrei.

Das AWZ hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 – 12.15 und 13.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 14.00 Uhr
Das Schadstoffmobil für giftige oder umweltgefährdende Abfälle steht im AWZ jeden Samstag 09.00 – 12.00 Uhr. Das AWZ ist am Karsamstag („Ostersamstag“), Heiligabend und Silvester geschlossen.

Was gibt es noch für Möglichkeiten?
Viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Möbelholz, Polstermöbel, große Haushalts-Elektrogeräte, können Sie ohne Zusatzkosten über die Sperrmüllabfuhr abholen lassen!
Anmeldung zum Sperrmüll unter 0641 26559888 oder www.lkgi.de sowie über die Landkreis Gießen Abfall App

Alle Artikel zu den Veranstaltungen findest du hier: Veranstaltungen

Alle Informationen der Gemeindeverwaltung findest du hier: Gemeinde

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