lernen, begegnen, austauschen

2. Semester 2025

Englisch B1.1
montags, ab 1. Sept. 2025, 19.30 – 21.00 Uhr, 12 Termine, Wettenberg Gesamtschule

Französisch A2.2
dienstags, ab 2. Sept. 2025, 18.00 – 19.30 Uhr, 12 Termine, Wettenberg Gesamtschule

Englisch B2 – Keep Talking
mittwochs, ab 3. Sept. 2025, 19.00 – 20.30 Uhr, 7 Termine, Heuchelheim-Kinzenbach, Bonhoeffer-Haus

Balkonkraftwerk (Mini-Photovoltaik) – Für 7 Cent den eigenen Ökostrom erzeugen
Dienstag, 9. Sept. 2025, 19.30 – 21.00 Uhr, Online

Arbeit ade – Starthilfe für den perfekten Ruhestand
Montag, 29. Sept. 2025, 16.30 – 20.45 Uhr, Heuchelheim-Kinzenbach Bonhoeffer-Haus

Superhirn – Vokabeln lernen im Sekundentakt
Dienstag, 21. Okt. 2025, 19.00 – 21.30 Uhr, Online

Tribal Style Dance
donnerstags, ab 28. Aug., 18.30 – 20.00 Uhr, 11 Termine, Heuchelheim, Wilhelm-Leuschner-Schule, Aula

Qi Gong im Herbst
Montag, 6. Okt. bis Freitag, 10. Okt., 09.00 – 12.30 Uhr, 5 Termine, vhs-Haus Lich

Erfolgreich sein – Mensch bleiben – Bildungsurlaub
Montag, 10. Nov. bis Freitag, 14. Nov., 09.00 – 16.00 Uhr, 5 Termine, vhs-Haus Lich

Kreatives Schreiben: ein Tag für mich
Samstag, 6. Dez., 10.00 – 16.00 Uhr, Heuchelheim-Kinzenbach Bonhoeffer-Haus

Kreatives Schreiben: vom Schreibimpuls zur Ausarbeitung
dienstags, ab 28. Okt, 18.00 – 20.00 Uhr, 6 Termine, Heuchelheim-Kinzenbach Bonhoeffer-Haus

Instagram – für Kulturschaffende und Vereine: Instagram professionell
Montag, 1. September, 19.00 – 22.00 Uhr, online

Weitere Informationen
Sie möchten sich anmelden oder mehr über unsere Kurse erfahren?
Sie vermissen ein Thema oder möchten Ihr Wissen weitergeben?
Tel.: (0641) 9390-5700, Web: www.vhs-kreis-giessen.de, E-Mail: kvhs.giessen@lkgi.de
Volkshochschule Landkreis Gießen
Kreuzweg 33 | 35423 Lich

Am Montag, dem 14. Juli 2025 findet die zweiwöchentliche Abfuhr in Launsbach statt.

Am Dienstag, dem 15. Juli 2025 findet die zweiwöchentliche Abfuhr in Krofdorf-Gleiberg sowie die zwei- und vierwöchentliche Abfuhr in Wißmar statt.

Die nächste Abfuhr der gelben Tonne findet am Montag, dem 14. Juli 2025 in Launsbach sowie am Mittwoch, dem 16. Juli 2025 in Krofdorf-Gleiberg und Wißmar statt.

Bitte stellen Sie die gelben Tonnen bis 06.00 Uhr zur Abfuhr bereit.

Sprechzeiten

Für alle Belange der Wettenberger Bürger im Alter von 65+ hat der Projektmitarbeiter der Gemeinde Wettenberg, Andreas Läufer, immer ein offenes Ohr.

Die regelmäßigen Sprechzeiten finden wie folgt statt:

Krofdorf:1. Dienstag im Monat, jeweils 10.00 – 12.00 Uhr
Haus der Begegnung, Am Wingert 21
Launsbach:2. Dienstag im Monat, jeweils 10.00 – 12.00 Uhr
Verwaltungsstelle, Obergasse 6c
Wißmar:3. Dienstag im Monat, jeweils 10.00 – 12.00 Uhr
Verwaltungsstelle, Schulstraße 17

Neben den regelmäßigen Sprechzeiten kann von 08.00 – 12.00 Uhr unter Telefonnummer 06406 906635 gerne auch ein individueller Termin vereinbart werden. Bei fehlender Mobilität kommt Herr Läufer auch zu Ihnen nach Hause.

Genug und regelmäßig trinken bei Hitze

Hohe Temperaturen von über 30 Grad im Sommer werden bei uns in Zukunft immer häufiger erwartet. Ausreichendes Trinken und die richtige Ernährung sind unter diesen extremen Bedingungen besonders wichtig.

Gerade an heißen Tagen sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass wir genug Flüssigkeit zu uns nehmen. Unser Körper besteht zu 65 Prozent aus Wasser – deshalb ist es enorm wichtig, den Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen auszugleichen und den Mineralstoffhaushalt im Gleichgewicht zu halten.

Grundsätzlich empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung älteren Menschen, täglich mindestens 1,3 Liter über Getränke und ca. 0,7 Liter über das Essen aufzunehmen. Bei Hitze sollte aber mehr getrunken werden. Empfohlen werden zwei bis drei Liter pro Tag, um Kopfschmerzen, Schwindel und Kreislaufproblemen vorzubeugen.

Ideal sind Leitungswasser und Mineralwasser, Kräuter- und Früchtetees ohne Zucker sowie Saftschorlen. Getränke sollten lauwarm oder nur leicht gekühlt sein statt eiskalt. Fünf Trink-Tipps bei hohen Temperaturen

  • Morgens mit einem Glas Leitungswasser starten, um das nächtliche Schwitzen auszugleichen.
  • Über den Tag verteilt regelmäßig trinken, bevor das Durstgefühl einsetzt.
  • Um das Trinken nicht zu vergessen, platzieren Sie griffbereit Getränke an mehreren Stellen in Ihrer Wohnung. Lassen Sie sich an das Trinken erinnern, zum Beispiel durch einen Wecker, der Sie alle zwei Stunden darauf aufmerksam macht, ein Glas Wasser zu trinken
  • Die richtige Temperatur wählen – nicht zu heiß und nicht zu kalt: Sehr heiße Getränke verstärken das Schwitzen, während sehr kalte Getränke dem Körper das Signal geben, mehr Wärme zu erzeugen, was den Kreislauf belasten kann.
  • Für unterwegs die Trinkflasche nicht vergessen.

Neben dem Trinken sollte auch verstärkt auf die Ernährung geachtet werden. Idealer Sattmacher im Sommer ist viel frisches Gemüse. Es ist nicht nur leicht und belastet den Körper nicht, es liefert auch viel Wasser und wichtige Mineralstoffe. Sehr gut ist auch Obst. Es besteht zu über 90 Prozent aus Wasser – bei Hitze ein leckerer Durstlöscher.

Gemeinsam für mehr Beteiligung junger Menschen
Sechs neue Kommunen schließen sich der Initiative „Jugendgerechte Städte und Gemeinden” an

Jugendlichen und jungen Erwachsenen Gehör verschaffen, ihnen fest etablierte Möglichkeiten zur Mitgestaltung und Mitbestimmung in ihren Heimatorten geben – das ist das Ziel der Initiative „Jugendgerechte Städte und Gemeinden – jugendgerechter Landkreis Gießen”. Seit mittlerweile sieben Jahren übernehmen Jugendbeauftragte in den beteiligten Kommunen die Rolle von Bindegliedern zwischen jungen Menschen und der Politik vor Ort.

Nun haben sich weitere Städte und Gemeinden der Initiative angeschlossen und Kooperationsvereinbarungen mit dem Landkreis Gießen abgeschlossen. Kreis-Jugenddezernent Frank Ide überreichte die Urkunden während einer kleinen Feierstunde in der Gießener Kreisverwaltung an Bürgermeisterin, Bürgermeister, Jugendbeauftragte und engagierte Fachkräfte der Jugendpflegen aus Allendorf (Lumda), Biebertal, Fernwald, Grünberg, Heuchelheim und Hungen.

Formate vor Ort gemeinsam gestalten statt von oben überstülpen
„Es ist schön, dass diese gemeinsame Initiative für mehr Teilhabe junger Menschen so große Resonanz vor Ort findet”, erklärte Ide. „Mittlerweile gibt es 28 Jugendbeauftragte in 13 Städten und Gemeinden des Landkreises. Mit den neu hinzugekommenen Kommunen sind es nun insgesamt 14, die eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen haben.” Ide wies daraufhin, dass sich Strukturen für mehr Teilhabe junger Menschen nicht „von oben” umsetzen ließen, sondern nur, indem sie von allen Beteiligten gemeinsam nach den Bedürfnissen vor Ort geschaffen und gestaltet würden. Dazu dient die Zusammenarbeit der Jugendbeauftragten mit den Jugendpflegen oder dem Kinder- und Jugendbüro der Kommunen.

Janine Uhlenbrock von der Jugendförderung des Landkreises Gießen gab während der Feierstunde einen Überblick über das Projekt. Mit dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung verpflichtet sich die jeweilige Kommune freiwillig, die Idee der Initiative umzusetzen und die Belange junger Menschen verstärkt in den Fokus zu nehmen und dauerhaft mit dem Landkreis zusammenzuarbeiten. Gleichzeitig verpflichtet sie sich, den Bereich weiterzuentwickeln und Jugendbeauftragte zu benennen. Maren Jöst von der Jugendförderung des Landkreises qualifiziert, berät und unterstützt dabei als Ansprechperson. Zugleich erhalten die Städte und Gemeinden mit der Kooperationsvereinbarung die Möglichkeit, Fördermittel des Landkreises für Projekte der Jugendbeteiligung zu bekommen. Wichtig bei der Umsetzung: Jede der beteiligten Kommunen ist anders – welche Formate von Beteiligung gewählt werden, hängt ganz von den Gegebenheiten vor Ort ab.

Mehr Informationen gibt es online unter lkgi-jugendfoerderung.de

Förderpreis „Kulturregion Landkreis Gießen”
Über 10.000 Euro gehen an Kulturschaffende in der Region

Lebendige Demokratie – Vielstimmigkeit gestalten: unter diesem Motto hat der Landkreis Gießen die achte Verleihung des Förderpreises „Kulturregion Landkreis Gießen” gestellt. Traditionell findet die Preisverleihung im kulturellen zuhause einer der Gewinner statt und so bildete der Gail’sche Park in Rodheim dieses Jahr den passenden Rahmen für die Veranstaltung. Im Schatten der alten Bäume am nahegelegenen See freuten sich Preisträger, Laudatoren und Jury, miteinander ins Gespräch zu kommen.

„Dieser Ort lädt dazu ein, Natur und Kultur zu genießen”, begrüßte Landrätin Anita Schneider die Gäste und bedankte sich bei Bürgermeisterin Patricia Ortmann und Markus Langhans, Zweiter Vorsitzender des Freundeskreises Gail’scher Park, für die Ausrichtung der Verleihung des Kulturförderpreises. Solche Orte der Begegnung werden meist durch ehrenamtliches Engagement erst möglich. Viele Vereine kümmern sich in unserem Gießener Land um das Kulturerbe und treten als Kulturermöglicher auf. Dass diese Menschen, die sich kulturell engagieren, dies im Ehrenamt tun, lasse sich gar nicht hoch genug wertschätzen. „Für Ihre Leidenschaft – Ihr Herzblut – gilt Ihnen allen mein großer Dank. Sie fördern die Demokratie, denn Sie unterstützen gesellschaftliche Teilhabe und damit eine starke Zivilgesellschaft.”

Kulturinitiative Heuchelheim „K(l)eine Kunst” erhält ersten Platz
Ganz in diesem Sinne überreichte Landrätin Schneider im Namen der Jury den ersten Platz des Kulturförderpreises im Wert von 4.000 Euro an die Kulturinitiative Heuchelheim „K(l)eine Kunst”. Der neu gegründete Verein möchte Künstlerinnen und Künstlern eine Bühne geben, um das Dorfleben attraktiver zu gestalten und soziale Räume der Begegnung zu schaffen. Dabei setzen sich die Kulturschaffenden gegen Hass und Hetze, Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus ein.

Den zweiten Platz dotiert mit 3.000 Euro verlieh Prof. Dr. Ansgar Schnurr von der Universität Gießen dem Verein „Kunst in Licher Scheunen”, deren gleichnamige Veranstaltungsreihe im Jahr 2024 unter dem Motto „Zu Gast bei Freunden” die Ausstellenden über Grenzen hinweg vernetzte. Auch der dritte Platz dotiert mit 2.000 Euro überwindet Grenzen. Roland Seipp vom Sängerkreis Gießen übergab ihn an das Chorprojekt „Unvergesslich” von der Initiative Demenzfreundliche Kommune Stadt und Landkreis Gießen. Das Projekt vereint Menschen mit Demenz, Angehörige sowie alle, die einfach gerne singen.

Der Kinder- und Jugendpreis im Wert von 500 Euro ging in diesem Jahr an die Gastgeber. Die Jugendgruppe des Vereins „Freundeskreis Gail’scher Park” nahm die Ehrung entgegen von Anna Bühne, Geschäftsführerin des Zentrums für interkulturelle Bildung und Begegnung Gießen. Den Sonderpreis im Wert von 1.000 Euro überreichte Lars Burkhard Steinz, Bürgermeister der Gemeinde Heuchelheim, an die Lenkungsgruppe 1250 Jahr-Feier Allendorf/Lahn mit ihrem „Fest für Alle”. Den ideellen Sonderpreis verlieh Torsten Denker, Leiter der Volkshochschule Landkreis Gießen, an das Kulturzentrum „Kulturbahnhof Lollar”.

Gemeinsam Zukunft gestalten und eine Bewerbung einreichen
Wer sich für den Förderpreis „Kulturregion Landkreis Gießen” bewerben möchte, findet alle Informationen unter www.lkgi.de/kulturfoerderung. Das Motto 2025 lautet „Gemeinsam Zukunft gestalten! Impulsgebend – Wertschätzend – Verbindend”. Fragen beantwortet Anja Horstmann telefonisch unter 0641 9390-5727 oder per E-Mail an foerderpreis-kulturregion@lkgi.de.

Wißmar
Ein Mäppchen mit Buntstiften
Ein einzelner Schlüssel mit Anhänger

Am Wingert 21, OT Krofdorf-Gleiberg

Organisation: Frau Ina Gerlach, Verwaltung Krofdorf-Gleiberg
Tel.: 0641 804-61 (Montag bis Freitag 08.00 bis 13.00 Uhr)
E-Mail: personalamt.gerlach@wettenberg.de

Montag von 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr
14-tägig jede 1. und 3. Woche im Monat
Training der Ortsgruppe des Vereins Wu Chi Chuan e. V. Europa

Jeden 1. Dienstag im Monat von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sprechzeiten „Älter werden in Wettenberg” ab 65+
Kontakt: Herr Andreas Läufer, Fachdienst Senioren, Verwaltung Wißmar, Tel. 06406 906635

Mittwoch von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemütliches Beisammensein der Gruppe Seniorenwerkstatt

Jeden 2. Donnerstag im Monat von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Repair-Café
Kontakt: Herr Jürgen Ross-Walter, Tel. 0152 01838023

Jeden 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr
Smartphone-Café für alle ab 65+
Kontakt: Herr Andreas Läufer, Fachdienst Senioren, Tel. 06406 906635

Jeden letzten Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr
Café Wissensdurst ab 60+. Anmeldung erforderlich über
Sozialstation Wettenberg, Tel. 0641 804-49 oder sozialstation@wettenberg.de

Telefondienst der Gruppe „Füreinander-Miteinander”
Telefon-Nr.: 0641 2501197
Wir leisten oder vermitteln Begleitung in schweren Zeiten.
montags von 10.00 bis 12.00 Uhr
mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Sprechzeiten ist unser Anrufbeantworter geschaltet.
Hinterlassen Sie uns eine Nachricht, wir rufen garantiert zurück!

Sollten Sie ein Gespräch mit Herrn Bürgermeister Marc Nees wünschen, so wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung an Frau Hoffmann, 0641 804-50, vorzimmer.hoffmann@wettenberg.de oder Frau Müller, 0641 804-22, vorzimmer.mueller@wettenberg.de.

Wir bieten Ihnen die kostenlose Abgabe verschiedener Wertstoffe über den Wertstoffhof in Wettenberg – Wißmar, Bahnhofstraße 1 zu folgenden Uhrzeiten an:

Mittwoch von 17.00 – 19.00 Uhr
Samstag von 09.00 – 12.00 Uhr

Die Öffnungstage sind im Abfuhrkalender veröffentlicht.

Was können Sie auf dem kommunalen Wertstoffhof abgeben?

  • Altholz aus dem Wohnbereich
  • Altholz aus dem Außenbereich und Konstruktionsholz
  • Bauschutt ohne Porenbeton, ohne Rigips, kein Asbestzement, keine Wellplatten
  • Metall ohne Gaskartuschen oder Ölanhaftungen, keine Autoteile
  • Energiesparlampen und LED`s
  • Korken aus Naturkork
  • Elektrokleingeräte bis maximal Toastergröße, keine Bildschirme
  • Papier und Pappe
  • Hart-Kunststoffe „nicht vom Bau“, z.B. Regenfass, Gartenstühle, Rührschüsseln, Eimer
  • Kunststoffrohre „vom Bau“, bis 1m Länge
  • Toner- und Tintenkartuschen
  • CD`s und DVD`s ohne Hülle

Bitte trennen Sie sorgfältig die Materialien, die Sie anliefern möchten. Vermischungen müssen grundsätzlich abgewiesen werden.

Wer darf anliefern?
Der Wertstoffhof darf von Einwohnern und Einwohnerinnen des Landkreises Gießen genutzt werden, denn die Kosten für den Wertstoffhof sind in der Gebühr der Abfallentsorgung vor dem Haus mit eingerechnet.

Welche Mengen können abgegeben werden?
Sie können pro Woche eine Kofferraumladung pro Wertstoffart abgeben.
Die zulässige Menge entspricht einem halben Kubikmeter, also etwa dem Volumen von zwei blauen Altpapiertonen oder vier handelsüblichen blauen Säcken.

„Wer hat Recht”?
Den Anweisungen der Mitarbeiter im Wertstoffhof ist Folge zu leisten, insbesondere in Bezug auf die Einordnung von Wertstoffen, deren Mengenbegrenzung bis hin zur Abweisung.
Saisonal bedingt kann es vorkommen, dass einzelne Container bereits überfüllt sind und Anlieferungen abgewiesen werden müssen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis und fahren weiter zum Abfallwirtschaftszentrum Lahnstraße 220 in Gießen.

Das Abfallwirtschaftszentrum AWZ in Gießen, Lahnstraße 220
nimmt fast alle Abfallarten und auch größere Mengen an, teils kostenpflichtig.
Haushaltsübliche Elektrogeräte sowie Metalle oder Papier/Pappe sind stets kostenfrei.

Das AWZ hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 – 12.15 und 13.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 14.00 Uhr
Das Schadstoffmobil für giftige oder umweltgefährdende Abfälle steht im AWZ jeden Samstag 09.00 – 12.00 Uhr. Das AWZ ist am Karsamstag („Ostersamstag”), Heiligabend und Silvester geschlossen.

Was gibt es noch für Möglichkeiten?
Viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Möbelholz, Polstermöbel, große Haushalts-Elektrogeräte, können Sie ohne Zusatzkosten über die Sperrmüllabfuhr abholen lassen!
Anmeldung zum Sperrmüll unter 0641 26559888 oder www.lkgi.de sowie über die Landkreis Gießen Abfall App

Alle Artikel zu den Veranstaltungen findest du hier: Veranstaltungen

Alle Informationen der Gemeindeverwaltung findest du hier: Gemeinde

Alle Beiträge unter Aktuelles findest du hier: Aktuelles

Veröffentlichung von Geburtstagen im Amtsblatt

Aufgrund der geänderten datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist es nicht mehr ohne Zustimmung der Person, deren personenbezogenen Daten veröffentlich werden sollen, zulässig, die Daten im Wettenberger Amtsblatt einzustellen. Aus diesem Grund können zukünftig Geburtstage nicht mehr im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Sollten Sie trotzdem wünschen, dass Ihr Geburtstag veröffentlich wird, so bitten wir um rechtzeitige, schriftliche Mitteilung (spätestens 14 Tage vorher) an die Gemeinde Wettenberg, Bürgerservice, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg. Bitte beachten Sie, dass bei Vorliegen der Zustimmung grundsätzlich nur die nachfolgenden Geburtstage veröffentlicht werden: 70, 75, 80, 85, 90, 95, 100, usw. Die Zustimmung kann nicht generell, sondern jeweils nur für den anstehenden Geburtstag erteilt werden.
Falls Sie eine Veröffentlichung Ihres Geburtstages in den Tageszeitungen wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Zeitungsredaktionen.

Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister

Verehrte Wettenberger Alters- und Ehejubilare,

sollten Sie einen Besuch von Bürgermeister Nees an Ihrem Ehrentag wünschen, setzten Sie sich bitte so früh wie möglich zwecks Koordinierung des Termines mit Frau Hoffmann, vorzimmer.hoffmann@wettenberg.de oder Tel. 0641 804-50 in Verbindung.

Selbstverständlich werden auch ohne Rückmeldung die Gratulationsurkunden wie gewohnt versendet.

Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister

Nach den Schornsteinfeger-Handwerksgesetzt (SchfHwG) § 1 Eigentümerpflichten hat jeder Eigentümer unverzüglich dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister schriftlich oder elektronisch mitzuteilen:

  1. Änderungen an kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen, den Einbau neuer Anlagen und die Inbetriebnahme stillgelegter Anlagen sowie
  2. die dauerhafte Stilllegung einer kehr- und überprüfungspflichtigen Anlage. Im Fall des Übergangs des Eigentums an einem Grundstück oder einem Raum hat der neue Eigentümer dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift unverzüglich nach dem Eigentumsübergang dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.

Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt jedoch der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Er ist auch weiterhin Ansprechpartner des Hauseigentümers. Zu den hoheitlichen Tätigkeiten zählen die Feuerstättenschau als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlagen, also aller Feuerstätten und Schornsteine. „Hoheitlich dem Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übertragen bleibt auch die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit, die Bauabnahmen neuer Feuerstätten und Schornsteine, die Durchführung von behördlich angeordneten Ersatzvornahmen, wenn der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und die Erstellung des sogenannten Feuerstättenbescheids.”, so Stephan Langer, Vorstand Presse- und Öffentlichkeit im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.

Alle weiteren Schornsteinfegertätigkeiten sind dagegen nicht hoheitlich und können ab dem 1. Januar 2013 an jeden qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb vergeben werden.

Kontaktdaten Bezirksschornsteinfegermeister:
Lukas Kundt
Telefon 06441 4457699, Mobil 0160 6511014, E-Mail: kundt-schornsteinfeger@gmx.de

Björn Ochs
Telefon 0172 7203317, E-Mail: info@schornsteinger-ochs.de

Werbung
Augenoptik_Gleiberger_Land
Werbung
Duensberg-Verein_Sommerfest_KW28
Werbung
Waldschmidt_KW4
Folgen Sie uns schon?

Social Media

Wöchentlich im Postfach

Newsletter

Verpassen Sie keine relevanten News aus der Region, abonnieren Sie unseren Newsletter.

mich interessieren...