Der Gebrauch schadstoffhaltiger Produkte gehört leider zu unserem Alltag. Mit der Abgabe anfallender Restmengen von z. B. Putzmitteln, Klebstoffen oder Batterien (siehe Auflistung) beim Schadstoffmobil leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Die mobile Schadstoffsammlung führt diese Schadstoffe einer geordneten Entsorgung zu.
Das Schadstoffmobil kommt in Ihre Nähe:
Zweimal im Jahr, meist im Frühjahr und Herbst, kommt es in jede Gemeinde und Stadt im Landkreis Gießen. Die Termine stehen in den Zeitungen, Gemeindeblättern, im Abfuhrkalender sowie im Internet unter www.lkgi.de
Die nächste mobile Schadstoffsammlung des Landkreises Gießen findet statt am
Mittwoch, 9. Oktober 2024
in Launsbach, Parkplatz Birkenweg von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr und
in Wißmar, Bürgerhaus (Am Bürgerhaus) von 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr.
Das Schadstoffmobil steht ganzjährig:
Jeden Samstag im Monat von 09.00 – 12.00 Uhr
im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum) in Gießen, Lahnstr. 220.
Am jeweils 1. Freitag im Monat von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr in Laubach auf dem Festplatz „Auf der Helle”.
Annahmebedingungen
Privathaushalte:
Bis zu 100 kg Sonderabfälle pro Lieferung in Gebinden jeweils bis maximal 20 kg Gewicht bzw. 20 L Inhalt. Die Schadstoffe müssen dem Fachpersonal direkt übergeben werden.
Gewerbebetriebe:
Anlieferung in Kleinmengen am ersten Mittwoch im Monat von 09.00 – 11.00 Uhr im Zwischenlager bei der Fa. Veolia in Großen-Linden, Carl-Benz-Str. 8-10. Erlaubt sind Mengen bis zu 200 kg pro Anlieferung im Rahmen der gesetzlichen Höchstmenge pro Jahr. Sie erhalten einen Gebührenbescheid über 2,50 € pro angefangenem Kilo.
Schulen:
Melden Sie sich bei der Abfallberatung an unter 0641 9390-1998, Frau Roth.
Bitte beachten Sie
Übergeben Sie Ihre Sonderabfälle den Fachkräften immer direkt. Stellen Sie sie nicht irgendwo ab. Bringen Sie Ihre Schadstoffe im Zweifel lieber einmal mehr zum Schadstoffmobil, man gibt Ihnen dort gern Auskunft.
Eine ausführliche Broschüre „Schadstoffe von A-Z” erhalten Sie direkt am Schadstoffmobil und von Ihrer Abfallberatung im Landkreis Gießen.
Das gehört nicht in’s Schadstoffmobil:
Asbesthaltige Gegenstände und Nachtspeicheröfen: Rufen Sie uns an!
Gasflaschen: zum Handel
Radioaktive Stoffe, Munition: nicht anfassen! Polizei beachrichtigen!
Leere Wandfarben-Eimer: Es sind leere Verpackungen, die in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne gehören.
Zusätzliche Abgabestellen
Altmedikamente
Zur Apotheke zurück oder zum Schadstoffmobil.
Altöl
Zurück zum Handel oder zum Schadstoffmobil.
Autobatterien
Zum Handel zurück (beim Kauf bezahlen Sie bereits Pfand!), zum Schadstoffmobil oder zum Abfallwirtschaftszentrum in Gießen, Lahnstr. 220.
Feuerlöscher
Zurück zum Handel oder kostenpflichtig zum Schadstoffmobil.
Batterien
Nicht in den Müll! Sondern zum Handel zurück, zum Abfallwirtschaftszentrum in Gießen, Lahnstr. 220, oder zum Schadstoffmobil.
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Zum Abfallwirtschaftszentrum in Gießen, Lahnstr. 220, zum Handel zurück oder zum Schadstoffmobil.
Asbestzement (-Dachplatten) Mineralwolle
Kostenpflichtig nach Vorschrift zum Abfallwirtschaftszentrum in Gießen, Lahnstr. 220.
Bei Fragen zur Einsammlung, Entsorgung und Vermeidung von Abfällen:
Abfallberatung im Landkreis Gießen
Riversplatz 1-9, Haus E, 35394 Gießen
T 0641 9390-1996 bis -1999
abfallwirtschaft@lkgi.de
www.lkgi.de