Die pflegeintensiven Frühjahrs- und Sommerarbeiten auf den Wettenberger Friedhöfen werden aufgrund der Witterung in Kürze beginnen, die Winterperiode neigt sich hoffentlich dem Ende entgegen.
Wir wissen, dass bei den Angehörigen der Wunsch besteht, an den stillen Trauertagen die Gräber zu schmücken. In den Wintermonaten schränkt die Ablage von Grabschmuck die Pflegearbeiten unseres Betriebshofes nicht ein. Aus diesem Grund ist es gestattet, während dieser Zeit auf den oben genannten Gräbern Grabschmuck abzulegen.
Dabei bitten wir aber die Angehörigen (Nutzungsberechtigten) um Verständnis, dass der abgelegte Grabschmuck nun durch den baldigen Beginn der Frühjahrspflegearbeiten auch wieder von diesen entfernt werden muss. Wir bitten daher bereits jetzt alle Angehörigen, den an diesen Stellen noch vorhandenen Grabschmuck in den nächsten Tagen zu entfernen (aktuelles Foto Friedhof Krofdorf).
Achtung: Abräumung des Grabschmuckes bitte bis spätestens 24. April 2025!
Noch vorhandener Grabschmuck wird danach von den Betriebshofmitarbeitern abgeräumt und ca. zwei Wochen an einer Sammelstelle auf dem Friedhof aufbewahrt. Wir bitten Sie um Verständnis, denn nur bei freigeräumten Flächen ist eine ordnungsgemäße Pflege durch den Betriebshof möglich, die in aller Sinne sein sollte.
Weiterhin stellen wir vermehrt fest, dass an den Friedparkstelen oder Urnennischen Gegenstände befestigt werden, an denen bspw. Kunstblumen o. ä. angebracht werden. Dies ist ebenfalls nicht zulässig und wir bitten die Angehörigen, diese Gegenstände ebenfalls zu entfernen.
Ein Kostenersatz für durch die vorgenommenen Maßnahmen eventuell beschädigten oder abhanden gekommenen Grabschmuck kann die Gemeinde Wettenberg nicht übernehmen.
Der Gemeindevorstand Gemeinde Wettenberg
Marc Nees -Friedhofsverwaltung-
Bürgermeister