Sprechzeiten

Für alle Belange der Wettenberger Bürger im Alter von 65+ hat der Projektmitarbeiter der Gemeinde Wettenberg, Andreas Läufer, immer ein offenes Ohr.

Die regelmäßigen Sprechzeiten finden wie folgt statt:
Krofdorf: 1. Dienstag im Monat, jeweils 10.00 – 12.00 Uhr
Haus der Begegnung, Wingert 21
Launsbach: 2. Dienstag im Monat, jeweils 10.00 – 12.00 Uhr
Verwaltungsstelle, Obergasse 6c
Wißmar: 3. Dienstag im Monat, jeweils 10.00 – 12.00 Uhr
Verwaltungsstelle, Schulstraße 17

Neben den regelmäßigen Sprechzeiten kann von 08.00 – 12.00 Uhr unter Telefonnummer 06406 906635 gerne auch ein individueller Termin vereinbart werden. Bei fehlender Mobilität kommt Herr Läufer auch zu Ihnen nach Hause.

Vorschau auf 2025

Gleich zu Beginn des neuen Jahres, das für Sie hoffentlich gut begonnen hat, möchten wir einige Dinge nennen, die wir für Sie planen:

  • Seniorennachmittage in Launsbach, Krofdorf und Wißmar
  • Vortragsreihe zu verschiedenen Themen
    Bewegung im Alter 65+
    Gesunde Ernährung im Alter 65+
    Fit im Kopf 65+
    Sicherheit – Einbruch, Enkeltrick und Internet
    Auf einmal pflegebedürftig – was tun?
    Betreuungsrecht – Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
    Erben und Vererben
    – Wohnen im Alter
  • Bedarfsermittlung für einen „Trimm-Dich-Pfad“ – aber seniorengerecht (auch mit Rollator)
  • und einiges mehr

Haben Sie weitere Ideen, Wünsche oder Anregungen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu.

Smartphone Café 65+

Ganz konkret jedoch leiten wir unseren im November vergangenen Jahres an vier Donnerstagnachmittagen durchgeführten Smartphonekurs 65+ in ein Smartphone Café 65+ über:

Dieses findet jeweils am 3. Donnerstag im Monat (also erstmalig am 16. Januar 2025) jeweils von 15.00 bis 17.00 Uhr im Haus der Begegnung, Am Wingert 21 in Krofdorf statt. Hierzu ist jede/r Bürger/in im Alter 65+ zum Austausch und gegenseitiger Unterstützung rund um das Thema „Smartphone” eingeladen. Hinzukommen können daher auch gerne Menschen, die nicht am Kurs teilgenommen haben. Der Fachdienst Senioren der Gemeinde Wettenberg freut sich über eine rege Teilnahme.

In Kooperation mit der Kreisvolkshochschule Gießen findet ein weiteres Café unter Leitung der Sozialstation der Gemeinde Wettenberg für die Generation 60plus statt.

Der nächste Termin findet am Donnerstag, 30. Januar 2025 um 15.00 Uhr im Haus der Begegnung statt. Das Thema des Nachmittags wird „Patienten- und Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht” sein. Die Referentin ist Katarzyna Hoffmann.

Wer nicht privat mit einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs- und/oder Patientenverfügung vorsorgt, riskiert, dass Dritte über das eigene Schicksal, über Leben und Sterben gegen oder ohne den eigenen Willen entscheiden. Dem gegenüber ermöglicht die Vorsorgevollmacht nebst Patienten- und/oder Betreuungsverfügung ein großes Stück Autonomie und Selbstbestimmung.

Aber nicht nur Menschen in Not sollten erreicht werden, sondern auch diese, die heute in der Mitte ihres Lebens stehen und noch nicht an später denken. Denn Niemand möchte sich heute schon eine Zukunft vorstellen, in der er alt, krank und möglicherweise nicht mehr selbst handlungsfähig ist.
“Dieses Thema betrifft uns alle” so Hoffmann.

“Wir denken tatsächlich nicht an eine Zukunft in der ein Unfall oder eine schwere Krankheit dazu führen kann, dass wir auf Hilfe anderer angewiesen sein können. Im besten Fall sind alle Vorkehrungen überflüssig, weil wir zum Glück bis zuletzt selbstbestimmt und handlungsfähig bleiben. Wenn wir aber nach einem Unfall, Schlaganfall, Herzinfarkt oder aufgrund fortschreitender Demenz in eine Lage kommen, nicht mehr selbst entscheiden zu können, ist eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung von unschätzbarem Wert. Für uns selbst, aber auch für Menschen, die uns nahestehen und möglicherweise für uns später entscheiden müssen”, erläutert Frau Referentin Hoffmann weiter.

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, eine Anmeldung ist daher unbedingt erforderlich. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Sozialstation unter 0641 804-49 oder per Mail an: sozialstation@wettenberg.de.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Einladung zur

a) Versammlung mit dem Fischereipächter
b) Genossenschaftsversammlung

gemäß § 7 der Satzung der Fischeigenossenschaft Wettenberg-Lollar-Gießen vom 29.03.1995, lade ich Sie recht herzlich zu den o.a. Versammlungen ein.

Termin: Dienstag, 04.02.2025, 17.00 Uhr
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Krofdorf-Gleiberg, Clubraum UG
Adresse: Turnhallenstraße 11, 35435 Wettenberg

Die vorgesehenen Tagesordnungen:

a) 1. Eröffnung und Begrüßung

    2. Erfahrungsaustausch über das Pachtgewässer

    3. Verschiedenes

b) 1. Eröffnung

    2. Bericht des Vorsitzenden

3. Bericht des Kassenprüfers/Entlastung

    4. Verwendung des Pachtertrages

    5. Verschiedenes

Hinweis gemäß § 8 der Satzung:
Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Genossen anwesend oder vertreten sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist unverzüglich eine erneute Versammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen oder vertretenen Genossen beschlussfähig ist.

Marc Nees
Vorsitzender

Die nächste Entleerung der blauen Tonnen findet am Montag, dem 13. Januar 2025 in Wißmar statt.

Am Montag, dem 13. Januar 2025 findet die zwei- und vierwöchentliche Abfuhr in Launsbach statt.

Am Dienstag, dem 14. Januar 2025 findet die zwei- und vierwöchentliche Abfuhr in Krofdorf-Gleiberg sowie die zweiwöchentliche Abfuhr in Wißmar statt.

Einladung zum Präsenz- und Online-Vortrag
Was bedeutet die Energiewende für die Schunk Group?
– Herausforderungen und Chancen –
Mittwoch, 22. Januar 2025 um 19.00 Uhr
Ort: Sitzungssaal der Gemeindevertretung, Heuchelheim, Linnpfad 33
(im Seniorenzentrum/gegenüber der Gemeindeverwaltung)

Referent: Herr Dirk Wallwaey
Leiter Energiemanagement der Schunk Dienstleistungsgesellschaft mbH

Auch die Schunk Group als einer der größten Arbeitgeber Mittelhessens mit prozessbedingten hohen
Energieeinsätze muss sich mit den Anforderungen der Energiewende auseinandersetzen.
Welche Strategien und Ziele gibt es?

Welche Lehren und Erfahrungen haben sich für das Unternehmen ergeben und was kann man daraus
lernen?

Thematisiert werden

  • Vorstellung der Schunk Group und des Standorts in Heuchelheim
  • Die Klima- und Energieeffizienzziele
  • Managementsystem, Monitoring, Potentialanalyse und Bewertung
  • Bisher umgesetzte Maßnahmen und Zielerreichung
  • Ausblick

Die Teilnahme ist frei.
Für die Teilnahme am Vortrag (Präsenz) ist eine Anmeldung erwünscht unter:
www.chso.de/henef
Der Online-Zugang erfolgt ebenfalls unter der gleichen Web-Seite und wird eine Stunde vor Beginn freigeschaltet.

Das Energieeffizienz-Forum (HENEF) ist eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe der Gemeinde Heuchelheim a.d. Lahn und bietet neutrale Fach-Informationen über energiesparende Maßnahmen an.

Für das HENEF-Team:
Rainer Bender
Jürgen Engelhardt

Bis 14. Januar die aktuellen Tierbestände mitteilen
Veterinäramt erinnert an Stichtag der Meldeverpflichtung – diese betrifft auch Hobbyhaltungen

Wer Nutztiere hält, muss immer zum Anfang des neuen Jahres und bis spätestens 14. Januar aktuelle Angaben zum Bestand machen, darauf weist das Veterinäramt des Landkreises Gießen hin. Diese Meldepflicht gilt für alle Nutztierhaltungen – egal ob landwirtschaftlich oder hobbymäßig. Auch Pferde fallen unter diese Regelung.

„Aktuelle Melderegister sind Voraussetzung für ein schnelles und gezieltes Handeln des Veterinäramts, wenn eine Tierseuche ausbricht”, erklärt Christian Zuckermann, Dezernent für Veterinärwesen des Landkreises Gießen. „Wer Tiere hält, sollte daher im eigenen Interesse und im Interesse aller der Meldepflicht nachkommen.”

Im Seuchenfall sind aktuelle Angaben zur Größe eines Bestands wichtig für Entschädigungen.

Die jeweiligen Stichtags-Meldungen sind – je nach Tierart – erforderlich bei der Hessischen Tierseuchenkasse in Wiesbaden und/oder dem Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung (HVL) Alsfeld beziehungsweise dem Veterinäramt des Landkreises Gießen.

  • Bei der Tierseuchenkasse sind Angaben zu machen für Einhufer wie Pferde, Esel, Maulesel und Maultiere, für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Gehegewild, für Geflügel (Hühner, Puten, Gänse, Enten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Laufvögel, Wachteln, Tauben) und für Bienen. Die Tierseuchenkasse schreibt jährlich im Dezember registrierte Haltungen an und fordert zur Meldung auf.
  • Besonderheit für Schweine-, Schaf- und Ziegenhaltungen: Diese müssen zusätzlich zum Stichtag Angaben an den HVL in Alsfeld senden. Der Verband erinnert nicht gesondert an die Meldepflicht, sie gilt aber auch hier.
  • Für Kameliden wie Lamas oder Alpakas, Gehegewild und alle anderen Klauentiere muss eine Meldung an das Veterinäramt erfolgen.
  • Achtung Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter: Unabhängig von der jährlichen Meldung an Tierseuchenkasse und HVL muss für diese Tiere auch online über das Portal HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) gemeldet werden, wenn Tiere in den Bestand aufgenommen und abgegeben werden. Dies muss jeweils innerhalb von sieben Tagen über die Maske „Tierbewegungen“ erfolgen.

Wichtig für alle, die sich Nutztiere anschaffen: Die Haltung muss vor Beginn immer dem Veterinäramt, dem HVL und der Tierseuchenkasse mitgeteilt werden. Dies gilt für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Esel, Geflügel, Laufvögel, Kameliden, Gehegewild und sonstige Klauentiere. Auch dies umfasst alle Haltungen – auch Hobby-Haltungen mit nur wenigen Tieren.

Imker, die nicht über einen Imkerverein dem Landesverband Hessischer Imker angehören, müssen ihre Bienenvölker selbst bei der Tierseuchenkasse registrieren und in diesem Fall ebenfalls spätestens zum Stichtag die aktuelle Völkerzahl melden.

Betroffen von der Meldepflicht sind auch Fischhaltungen – diese müssen dem Veterinäramt und dem HVL gemeldet werden, wenn es eine Verbindung zu einem öffentlichen Gewässer, aber keine Anlage zur Abwasseraufbereitung gibt.

Nicht nur der Beginn, sondern auch wesentliche Änderungen der Haltung sind mitzuteilen – etwa die Aufgabe der Haltung.

Formulare für die Meldung ans Veterinäramt gibt es online unter www.lkgi.de > Dienstleistungen > Veterinärwesen und Verbraucherschutz > Tierseuchen > Meldung des Tierbestands (Meldung des Tierbestands – Landkreis Gießen (lkgi.de))

Für Fragen ist das Veterinäramt erreichbar unter Telefon 0641 9390-6200 oder per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de.

Weitere Informationen zu Meldungen an die Tierseuchenkasse und den HVL gibt es im Internet unter https://hessischetierseuchenkasse.de oder www.hvl-alsfeld.de.

Zugteilnehmer für den Hessentagsfestzug am 22.06.2025 in Bad Vilbel gesucht

Der Landkreis Gießen sucht für seinen Zugteil 4 Vereine als Repräsentanten des Landkreises Gießen.

Bewerben kann sich jeder Verein oder Vereinsgemeinschaft.
Die Mindestteilnehmerzahl sollte 10 Personen betragen. Bei Fuß- bzw. Trachtengruppen sollten maximal 30 Personen und bei Musikgruppen maximal 20 Personen nicht überschritten werden.

Die Bewerbung soll das Vorhaben (Fußgruppe, Trachtengruppe, Musikgruppe oder Motivwagen) kurz beschreiben, die Anzahl der Teilnehmer enthalten, falls Fotos vorhanden sind, bitte beifügen und an den Landkreis Gießen, z.Hd. Frau Silke Haaf, Zentrale Dienste, Riversplatz 1-9, Infogebäude, 35394 Gießen schicken.

Bewerbungen bitte bis spätestens 05.02.2025.

Gerne können Sie auch unter Silke.Haaf@lkgi.de eine E-Mail mit den Bewerbungsunterlagen senden.

Teilnehmer erhalten von der Hessischen Staatskanzlei eine kleine Entschädigung in Höhe von 150,00 € für Motivwagen und 200,00 € für Fuß- bzw. Trachtengruppen.

Mobile Schadstoffsammlung

Schadstoffmobil-Tour 2025

Lassen Sie Ihre Schadstoffe nicht zu Problemstoffen werden!
Das Schadstoffmobil übernimmt Ihre Schadstoffe und entsorgt sie ordnungsgemäß. Zweimal im Jahr kommt es in jede Gemeinde und jede Stadt im Landkreis Gießen. Zusätzlich gibt es feste Sammeltermine. Für Privathaushalte kostenlos.

Feste Sammeltermine Privathaushalte
Abfallwirtschaftszentrum Festplatz „Auf der Helle”
Lahnstraße 220, 35398 Gießen 35321 Laubach
Jeden Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr Jeden ersten Freitag 15.00 bis 17.00 Uhr

Das gibt es zu beachten

  • Für Privatpersonen ist die Abgabe kostenlos
  • Höchstmenge: 100 kg/Anlieferung, je Gefäß: 20 kg bzw. 20 l Inhalt.
  • Bitte liefern Sie die Gefäße dicht verschlossen und gut lesbar beschriftet an.
  • Die Schadstoffe werden mitsamt den Gebinden entsorgt, Sie erhalten Ihre Gefäße nicht zurück.
  • Schadstoffe müssen immer persönlich den Fachkräften übergeben werden. Auf keinen Fall dürfen sie einfach abgestellt werden!
  • Das Schadstoffmobil benötigt Zeit für den Auf- und Abbau. Bitte seien Sie daher pünktlich. Die Abgabe ist nur im jeweils angegebenen Zeitraum möglich.
  • Auch kleine Elektrogeräte bis Toastergröße werden am Schadstoffmobil angenommen.
  • Dispersionsfarbe (Wandfarbe) ist kein schadstoffhaltiger Abfall. Völlig ausgehärtet kann sie bedenkenlos in die Restmülltonne und der leere Eimer in die Gelbe Tonne gegeben werden. Flüssige Dispersionsfarbe kann kostenpflichtig am AWZ abgegeben werden.

Sammeltermin Gewerbebetriebe
Abfallwirtschaftszentrum Gebühr für gewerbliche Anlieferungen: 2,70 €/kg
Lahnstraße 220, 35398 Gießen Höchstmenge: 200 kg/Anlieferung,
Jeden ersten Mittwoch 09.00 bis 11.00 Uhr Höchstmenge je Gefäß: 20 kg bzw. 20 l Inhalt.
Sie erhalten einen Übernahmeschein.

Schulchemikalien
Schulen im Landkreis Gießen bieten wir die kostenlose Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen (Unterrichtsmaterialien) an. Bitte wenden Sie sich dafür an uns.

Sie haben Fragen zur Schadstoffsammlumg?
Wir helfen Ihnen!
Abfallberatung Landkreis Gießen
Tel.: 0641 9390-1997
E-Mail: abfallwirtschaft@lkgi.de

Krofdorf-Gleiberg
Ein Paar Handschuhe
Weiße Ohrenschützer
Ein Schlüsselmäppchen mit einem Schlüssel

Wißmar
Ein Schlüsselbund mit zwei Anhängern und einem Schlüssel

Die „Familien- und Seniorensitzung” der Krofdorf-Gleiberger Fastnachtsfreunde findet am Sonntag, dem 9. Februar 2025, um 13.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Krofdorf-Gleiberg statt. Eingeladen sind alle Einwohner von Wettenberg, die über 65 Jahre alt sind. Auch Ehegatten, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind herzlich eingeladen.

Eintrittskarten für diese Veranstaltung werden ab Montag, den 13. Januar 2025 während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Krofdorf-Gleiberg an der Information im Erdgeschoss gegen Vorlage des Personalausweises ausgegeben. In den Verwaltungsstellen Wißmar und Launsbach sind die Karten ab Montag, den 20. Januar 2025 erhältlich.

Die Eintrittskarten sind auf jüngere Besucher nicht übertragbar.

Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister

DRK-Blutspendendienst

Mit guter Tat ins neue Jahr starten: Jetzt Blutspender*in werden

Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten – Eine Blutspende kann bis zu drei Menschen helfen. Das DRK ruft zur guten Tat auf.

Gute Vorsätze gibt es zu Jahresbeginn bekanntlich viele. Warum nicht direkt mit einer schnellen und einfachen guten Tat ins neue Jahr starten? Aktuell spendet knapp fünf Prozent der Bevölkerung regelmäßig Blut – Das hat oftmals weder mit fehlender Motivation noch mangelnder Bereitschaft zu tun. Viele Menschen haben im Alltag bloß wenig bis gar keine Berührungspunkte mit der Blutspende. Ihnen fehlt das Bewusstsein für die Notwenigkeit und was sie mit nur ein bis zwei Blutspenden im Jahr bewirken können.

Blut wird kontinuierlich und jeden Tag benötigt: Allein in Hessen und Baden-Württemberg werden täglich mehr als 2.700 Blutkonserven benötigt, um eine lückenlose Versorgung der Krankenhäuser zu gewährleisten und Patientinnen und Patienten aller Altersklassen ausreichend zu versorgen. So wird ein Großteil der Blutspenden (19 Prozent) für die Behandlung von Krebspatient*innen benötigt. Hintergrund: Durch die Krebserkrankung selbst oder durch die Therapie kann ein Mangel an roten Blutzellen sowie Blutplättchen entstehen. Somit werden häufig Bluttransfusionen bei der oft langdauernden Krebsbehandlung nötig.

Zeit, um mit Mythen rund um die Blutspende aufzuräumen: Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnellsten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knapp 10-15 Minuten. Abgenommen werden 500 Milliliter Blut. Gespendet werden darf sogar mehrfach im Jahr im Abstand von 56 Tagen – Frauen dürfen bis zu vier, Männer bis zu sechs Mal innerhalb von 12 Monaten spenden. Der DRK-Blutspendedienst bietet in der Region Hessen und Baden-Württemberg täglich eine Vielzahl an Terminen an.

Also worauf warten? Eine Blutspende kann bis zu drei Menschen helfen.

Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 1194911.

Nächster Termin in 35444 Biebertal/Rodheim

Mittwoch, den 22.01.2025
von 17.30 Uhr bis 20.30 Uhr
Bürgerhaus Rodheim, Mühlbergstr. 11

QR Deutsches Rotes Kreuz

Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine

Jetzt für das Regionalbudget bewerben!

Kleine Projekte der Regionalenwicklung können jetzt wieder durchstarten und sich um Fördermittel aus dem Regionalbudget bewerben!

Wir unterstützen kleinere und kurzfristig angelegte Projekte von Vereinen, Kommunen und privaten Antragsteller*innen. Jede Projektträgerin und jeder Projektträger mit Förderzusage erhält 80 % der förderfähigen Bruttokosten als Zuwendung. Mindestens 2.000 Euro und maximal 20.000 Euro darf das Projekt kosten.

Ab sofort bis zum 17. Februar können Sie sich mit Ihrer Projektidee bewerben. Laden Sie sich dazu den aktuellen Projektbogen herunter und senden ihn ausgefüllt mit den nötigen Anlagen per Mail an k.kluin@giessenerland.de.

Sie haben Fragen zur Förderung? Die beantworten wir gerne unter 0641 97195534 oder per Mail unter k.kluin@giessenerland.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und sind gespannt auf Ihre Ideen!

Weitere Informationen zur Förderung und Dokumente zum Download finden Sie unter: https://giessenerland.de/foerderung/regionalbudget/

Die Schnittgutsammelstelle „Gleiberger Feld” ist im ersten Halbjahr 2025 an nachfolgenden Tagen geöffnet:

Samstag, 18.01.2025        15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Samstag, 25.01.2025        15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Samstag, 01.02.2025        15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Samstag, 08.02.2025        15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Samstag, 22.02.2025        15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Mittwoch, 26.02.2025 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Samstag, 01.03.2025        15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Samstag, 29.03.2025        15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Mittwoch, 02.04.2025 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Samstag, 05.04.2025        15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Annahmebedingungen:

Anlieferungen werden nur von Privatpersonen aus Wettenberg angenommen. Gewerbliche Anlieferungen sind ausgeschlossen.

Die Höchstmenge je Anlieferer und Tag ist auf maximal 6 cbm begrenzt. Größere Schnittgutmengen müssen der Kompostanlage des Landkreises Gießen (Rabenau) zugeführt werden.

Die Anlieferungsgebühr auf der gemeindlichen Schnittgutsammelstelle beträgt je cbm angeliefertem Ast- und Strauchmaterial 12,00 Euro.

Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister

Für die Schiedsamtsbezirke Wettenberg OT Wißmar und Launsbach wird eine geeignete Person gesucht, die das Ehrenamt der Schiedsamtsstellvertreterin/des Schiedsamtsstellvertreters übernehmen kann.

Gemäß § 4 (3) (HSchAG) soll die Gemeinde die bevorstehende Wahl in geeigneter Form bekannt machen und darauf hinweisen, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.

Das Amt einer Schiedsperson kann nicht bekleiden,

  1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
  1. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
  1. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
  1. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
  1. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter tätig ist.

Das Amt einer Schiedsperson soll nicht bekleiden, wer

  1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
  1. nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt;
  1. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die Wahl wird von der Gemeindevertretung Wettenberg für die Dauer von 5 Jahren durchgeführt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/innen.

Interessierte Personen, die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, eine formlose schriftliche Bewerbung an die Gemeinde Wettenberg, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg bzw. an gemeinde@wettenberg.de zu richten.

Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister

Eichen-/Fichten-Industrieholz 2024/2025

Die Gemeinde Wettenberg bietet aus dem Einschlag im Winter 2024/2025 Eichen-Industrieholz und Fichten-Industrieholz als Brennholz in Fixlängen (4 bis 6 Meter) gerückt am festen Waldweg als Polter an.

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Aus arbeitstechnischen Gründen ist eine Mindestbestellmenge von 5 Festmeter (fm) erforderlich. Ab 5 fm kann in Schritten von 2,5 fm bereitgestellt werden (7,5 fm, 10 fm).

Preise:
56,00 € je Festmeter Eichen-Industrieholz, zzgl. 7 % MwSt. 59,92 €/fm
50,00 € je Festmeter Fichten-Industrieholz, zzgl. 7 % MwSt. 53,50 €/fm

Bestellen können nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wettenberg.

2. Durch das maschinelle Rücken des Holzes kann es zu Mehr- oder Minderlieferung von der Bestellmenge kommen. Diese Lieferabweichungen berechtigen nicht zum Rücktritt von der Bestellung. Die Maßermittlung erfolgt entweder über das Gewicht oder die Durchmesserermittlung.

3. Ein Recht auf Zuteilung der gewünschten Menge besteht nicht. Der Gemeindevorstand behält sich das Recht auf Kürzung der bestellten Brennholzmenge vor, soweit die Gesamtbestellmengen die Liefermöglichkeiten aus dem Gemeindewald übersteigen.

4. Aus forst- und betriebswirtschaftlichen Gründen kann die Zuteilung der bestellten Brennholzmenge nicht immer in der Gemarkung des Wohnortes des Bestellers, sondern ggf. in einem anderen Gemarkungs-(Orts-) -teil erfolgen.

5. Die Holzrechnung wird über die Gemeinde Wettenberg zugestellt. Der Gefahrenübergang (Holzentwertung, Diebstahl etc.) erfolgt mit Zustellung der Holzrechnung.

6. Da das Holz nach Bestellung für jeden einzelnen Kunden eingeschlagen und gerückt wird, kann dieses nach Zugang der Holzrechnung von der Gemeinde Wettenberg nicht mehr zurückgenommen werden.

7. Die Aufarbeitung des Brennholzes vor Ort im Wald erfolgt auf eigene Gefahr und darf zu Ihrem eigenen Schutz nur mit einer persönlichen Schutzausrüstung (Schutzhelm, Schnittschutzhose, Handschuhe, Schnittschutzschuhe) gemäß den gültigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Für die Aufarbeitung des Holzes im Wald ist mindestens die Teilnahme an einer Kurzunterweisung zur Arbeitssicherheit in der Motorsägen Handhabung für Brennholznutzer/Selbstwerber, Modul 1 Motorsägen Führerschein (liegendes Holz) erforderlich. Eine Alleinarbeit mit Motorsäge im Wald ist nicht zulässig. Biosprit und Bioöl sind zu verwenden. Der Nachweis (Motortsägenführerschein) ist der Bestellung zwingend beizufügen.

8. Es wird gebeten, den nachstehend abgedruckten Bestellschein für Eichen-/Fichten-Industrieholz spätestens bis 20. Oktober 2024 auszufüllen und an die Gemeinde Wettenberg zu senden oder dort abzugeben. Der Bestellschein ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Auf der Homepage der Gemeinde Wettenberg ist der Bestellschein ausfüllbar hinterlegt. Bei fehlender Unterschrift ist die Bestellung ungültig.

9. Bestellungen sind nur über die Gemeinde Wettenberg möglich. Mündliche, telefonische und sonstige Bestellungen werden nicht anerkannt.

10. Die Bestellmöglichkeit besteht vom 28.09.2024 bis zum 20.10.2024.
Spätere Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Für Rückfragen steht ihnen der Umweltbeauftragte der Gemeinde Wettenberg, Michael Krick, Tel. 0641 804-54 zur Verfügung.

Bestellschein für Privatkunden
(auch auf der Homepage der Gemeinde ausfüllbar)

Eichen-/Fichten-Industrieholz 2024/2025

Name: ……………………………………………………………

Straße: …………………………………………………………..

Ortsteil: …………………………………………………………..

Telefonnummer: ………………………………………………..

Mail-Adresse: ……………………………………………………

Motorsägen Schein vorhanden: ja:…….. nein:……..

Ich bestelle bei der Gemeinde Wettenberg folgendes Industrieholz:
(Mindestbestellmenge 5 fm, weitere mögliche Mengen sind 5,0 fm, 7,5 fm, 10 fm).
………….fm Eichen-Industrieholz à 59,92 €/fm inkl. 7 % MwSt.
………….fm Fichten-Industrieholz à 53,50 €/fm inkl. 7 % MwSt.

Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind mir bekannt, ich erkenne diese an.

…………………………………………………………………..

Datum, Unterschrift

Da sich die Vorgehensweise der telefonischen Terminvereinbarung sehr bewährt hat, wird sie auch zukünftig so weitergeführt.

Sollten Sie ein Gespräch mit Herrn Bürgermeister Marc Nees wünschen, so wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung an Frau Röhrsheim, 0641 804-50, vorzimmer.roehrsheim@wettenberg.de oder Frau Müller, 0641 804-22, simone.mueller@wettenberg.de.

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