Bekanntmachung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und über die Behandlung des Jahresergebnisses des Eigenbetriebs Gemeindewerke Wettenberg

Aufgrund der §§ 5 Ziffern 11 und 27 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989 (GVVl. I S. 154 ff), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wettenberg am 05.02.2026 den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Wettenberg festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss in die allgemeine Rücklage einzustellen.

Die genannten Beschlüsse werden hiermit gemäß § 27 Abs. 4 EigBGes öffentlich bekannt gemacht.

Die von der Gemeindevertretung bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bechtold & Bechtold GmbH hat den Jahresabschluss 2024 und der Lagebericht 2024 gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes geprüft und diesen mit Datum vom 7. Juli 2025 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss 2024 mit dem Lagebericht 2024 ist im Internet unter www.wettenberg.de im Bereich „Finanzen” unter dem Punkt „Jahresabschlüsse” oder unter folgendem Link einsehbar:
https://www.wettenberg.de/uploads/PDF/Finanzverwaltung/Jahresabschluesse/Jahresabschluss_2024_Gemeindewerke_Wettenberg.pdf

Wettenberg, 16.02.2026

Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister

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