Am Mittwoch, dem 29.04.2026 findet um 19.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung, Sitzungszimmer, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg die öffentliche konstituierende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Wahl der/des Vorsitzenden
  3. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden
  4. Wahl des Schriftführers
  5. Wahl des stellvertretenden Schriftführers
  6. Verschiedenes

Wettenberg, den 21. April 2026

Hans-Peter Steckbauer
Vorsitzender der Gemeindevertretung

Am Mittwoch, dem 29.04.2026 findet um 19.40 Uhr in der Gemeindeverwaltung, Sitzungszimmer, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg die öffentliche konstituierende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forst statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Wahl der/des Vorsitzenden
  3. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden
  4. Wahl des Schriftführers
  5. Wahl des stellvertretenden Schriftführers
  6. Verschiedenes

Wettenberg, den 21. April 2026

Hans-Peter Steckbauer
Vorsitzender der Gemeindevertretung

Am Mittwoch, dem 29.04.2026 findet um 20.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung, Sitzungszimmer, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg die öffentliche konstituierende Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport- und Partnerschaftspflege statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Wahl der/des Vorsitzenden
  3. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden
  4. Wahl des Schriftführers
  5. Wahl des stellvertretenden Schriftführers
  6. Verschiedenes

Wettenberg, den 21. April 2026

Hans-Peter Steckbauer
Vorsitzender der Gemeindevertretung

Am Mittwoch, dem 29.04.2026 findet um 19.20 Uhr in der Gemeindeverwaltung, Sitzungszimmer, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg die öffentliche konstituierende Sitzung des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Energie statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Wahl der/des Vorsitzenden
  3. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden
  4. Wahl des Schriftführers
  5. Wahl des stellvertretenden Schriftführers
  6. Verschiedenes

Wettenberg, den 21. April 2026

Hans-Peter Steckbauer
Vorsitzender der Gemeindevertretung

Nachdem Herr Günter Hofmann sein Mandat als Gemeindevertreter in der Gemeinde Wettenberg aufgrund seiner Wahl in den Gemeindevorstand niedergelegt hat, hat er sein Mandat gemäß § 33 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) unwiderruflich verloren.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Nr. 1, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), der die Voraussetzungen für das Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Wettenberg erfüllt, Herr Christoph Gerlach, als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wettenberg berufen. Durch diese Feststellung hat er das Mandat als Gemeindevertreter erworben.

Nachdem Herr Ralf Volgmann sein Mandat als Gemeindevertreter in der Gemeinde Wettenberg aufgrund seiner Wahl in den Gemeindevorstand niedergelegt hat, hat er sein Mandat gemäß § 33 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) unwiderruflich verloren.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Nr. 3, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die die Voraussetzungen für das Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Wettenberg erfüllt, Frau Heide Simonis, als Nachrückerin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wettenberg berufen. Durch diese Feststellung hat sie das Mandat als Gemeindevertreterin erworben.

Nachdem Herr Karl Fiedler sein Mandat als Gemeindevertreter in der Gemeinde Wettenberg aufgrund seiner Wahl in den Gemeindevorstand niedergelegt hat, hat er sein Mandat gemäß § 33 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) unwiderruflich verloren.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Nr. 7, Freie Wähler Wettenberg (FW), die die Voraussetzungen für das Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Wettenberg erfüllt, Frau Johanna Klar, als Nachrückerin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wettenberg berufen. Durch diese Feststellung hat sie das Mandat als Gemeindevertreterin erworben.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Wettenberg binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 bis 27 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Besonderen Wahlleiter der Gemeinde Wettenberg, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg einzulegen.

Wettenberg, den 21.04.2026

Der Besondere Wahlleiter der Gemeinde Wettenberg
Christoph Ludwig

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