Sollten Sie ein Gespräch mit Herrn Bürgermeister Marc Nees wünschen, so wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung an
Frau Hoffmann, 0641 804-50, alisa.hoffmann@wettenberg.de
oder Frau Müller, 0641 804-22, simone.mueller@wettenberg.de.

Am Wingert 21, OT Krofdorf-Gleiberg

Organisation: Ina Gerlach, Verwaltung Krofdorf-Gleiberg
Tel. 0641 804-61 (Montag bis Freitag 08.00 bis 13.00 Uhr
E-Mail: personalamt.gerlach@wettenberg.de

Montag von 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr
14-tägig jede 1. und 3. Woche im Monat
Training der Ortsgruppe des Vereins Wu Chi Chuan e. V. Europa

Jeden 1. Dienstag im Monat von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sprechzeiten „Älter werden in Wettenberg” ab 65+
Kontakt: Herr Andreas Läufer, Fachdienst Senioren,
Verwaltung Wißmar, Tel. 06406 906635

Mittwoch von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr
gemütliches Beisammensein der Gruppe Seniorenwerkstatt

Jeden 2. Donnerstag im Monat von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Repair-Café
Kontakt: Herr Harald Kessler-Rautenhaus
per E-Mail: kessler-rautenhaus@t-online.de

Jeden 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr
Smartphone-Café für alle ab 65+
Kontakt: Herr Andreas Läufer, Fachdienst Senioren,
Verwaltung Wißmar, Tel. 06406 906635

Jeden letzten Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr
Café Wissensdurst ab 60+. Anmeldung erforderlich über
Sozialstation Wettenberg, Tel. 0641 804-49
oder sozialstation@wettenberg.de

Telefondienst der Gruppe „Füreinander-Miteinander”
Telefon-Nr.: 0641 2501197
Wir leisten oder vermitteln Begleitung in schweren Zeiten.
montags von 10.00 bis 12.00 Uhr
mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Sprechzeiten ist unser Anrufbeantworter geschaltet.
Hinterlassen Sie uns eine Nachricht, wir rufen garantiert zurück!

Nach den Schornsteinfeger-Handwerksgesetzt (SchfHwG) § 1 Eigentümerpflichten hat jeder Eigentümer unverzüglich dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister schriftlich oder elektronisch mitzuteilen:

  1. Änderungen an kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen, den Einbau neuer Anlagen und die Inbetriebnahme stillgelegter Anlagen sowie
  2. die dauerhafte Stilllegung einer kehr- und überprüfungspflichtigen Anlage. Im Fall des Übergangs des Eigentums an einem Grundstück oder einem Raum hat der neue Eigentümer dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift unverzüglich nach dem Eigentumsübergang dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.

Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt jedoch der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Er ist auch weiterhin Ansprechpartner des Hauseigentümers. Zu den hoheitlichen Tätigkeiten zählen die Feuerstättenschau als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlagen, also aller Feuerstätten und Schornsteine. „Hoheitlich dem Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übertragen bleibt auch die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit, die Bauabnahmen neuer Feuerstätten und Schornsteine, die Durchführung von behördlich angeordneten Ersatzvornahmen, wenn der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und die Erstellung des sogenannten Feuerstättenbescheids.”, so Stephan Langer, Vorstand Presse- und Öffentlichkeit im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.

Alle weiteren Schornsteinfegertätigkeiten sind dagegen nicht hoheitlich und können ab dem 1. Januar 2013 an jeden qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb vergeben werden.

Kontaktdaten Bezirksschornsteinfegermeister:
Lukas Kundt
Telefon 06441 4457699, Mobil 0160 6511014,
E-Mail: kundt-schornsteinfeger@gmx.de

Björn Ochs
Telefon 0172 7203317, E-Mail: info@schornsteinfeger-ochs.de

Wir bieten Ihnen die kostenlose Abgabe verschiedener Wertstoffe über den Wertstoffhof in Wettenberg – Wißmar, Bahnhofstraße 1 zu folgenden Uhrzeiten an:

Mittwoch von 17.00 – 19.00 Uhr
Samstag von 09.00 – 12.00 Uhr

Die Öffnungstage sind im Abfuhrkalender veröffentlicht.

Was können Sie auf dem kommunalen Wertstoffhof abgeben?

  • Altholz aus dem Wohnbereich
  • Altholz aus dem Außenbereich und Konstruktionsholz
  • Bauschutt ohne Porenbeton, ohne Rigips, kein Asbestzement, keine Wellplatten
  • Metall ohne Gaskartuschen oder Ölanhaftungen, keine Autoteile
  • Energiesparlampen und LED`s
  • Korken aus Naturkork
  • Elektrokleingeräte bis maximal Toastergröße, keine Bildschirme
  • Papier und Pappe
  • Hart-Kunststoffe „nicht vom Bau“, z.B. Regenfass, Gartenstühle, Rührschüsseln, Eimer
  • Kunststoffrohre „vom Bau“, bis 1m Länge
  • Toner- und Tintenkartuschen
  • CD`s und DVD`s ohne Hülle

Bitte trennen Sie sorgfältig die Materialien, die Sie anliefern möchten. Vermischungen müssen grundsätzlich abgewiesen werden.

Wer darf anliefern?
Der Wertstoffhof darf von Einwohnern und Einwohnerinnen des Landkreises Gießen genutzt werden, denn die Kosten für den Wertstoffhof sind in der Gebühr der Abfallentsorgung vor dem Haus mit eingerechnet.

Welche Mengen können abgegeben werden?
Sie können pro Woche eine Kofferraumladung pro Wertstoffart abgeben.
Die zulässige Menge entspricht einem halben Kubikmeter, also etwa dem Volumen von zwei blauen Altpapiertonen oder vier handelsüblichen blauen Säcken.

„Wer hat Recht”?
Den Anweisungen der Mitarbeiter im Wertstoffhof ist Folge zu leisten, insbesondere in Bezug auf die Einordnung von Wertstoffen, deren Mengenbegrenzung bis hin zur Abweisung.
Saisonal bedingt kann es vorkommen, dass einzelne Container bereits überfüllt sind und Anlieferungen abgewiesen werden müssen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis und fahren weiter zum Abfallwirtschaftszentrum Lahnstraße 220 in Gießen.

Das Abfallwirtschaftszentrum AWZ in Gießen, Lahnstraße 220
nimmt fast alle Abfallarten und auch größere Mengen an, teils kostenpflichtig. Haushaltsübliche Elektrogeräte sowie Metalle oder Papier/Pappe sind stets kostenfrei.

Das AWZ hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 – 12.15 und 13.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 14.00 Uhr
Das Schadstoffmobil für giftige oder umweltgefährdende Abfälle steht im AWZ jeden Samstag 09.00 – 12.00 Uhr. Das AWZ ist am Karsamstag („Ostersamstag”), Heiligabend und Silvester geschlossen.

Was gibt es noch für Möglichkeiten?
Viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Möbelholz, Polstermöbel, große Haushalts-Elektrogeräte, können Sie ohne Zusatzkosten über die Sperrmüllabfuhr abholen lassen!
Anmeldung zum Sperrmüll unter 0641 26559888 oder
www.lkgi.de sowie über die Landkreis Gießen Abfall App

Veröffentlichung von Geburtstagen im Amtsblatt

Aufgrund der geänderten datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist es nicht mehr ohne Zustimmung der Person, deren personenbezogenen Daten veröffentlich werden sollen, zulässig, die Daten im Wettenberger Amtsblatt einzustellen. Aus diesem Grund können zukünftig Geburtstage nicht mehr im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Sollten Sie trotzdem wünschen, dass Ihr Geburtstag veröffentlich wird, so bitten wir um rechtzeitige, schriftliche Mitteilung (spätestens 14 Tage vorher) an die Gemeinde Wettenberg, Bürgerservice, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg. Bitte beachten Sie, dass bei Vorliegen der Zustimmung grundsätzlich nur die nachfolgenden Geburtstage veröffentlicht werden: 70, 75, 80, 85, 90, 95, 100, usw. Die Zustimmung kann nicht generell, sondern jeweils nur für den anstehenden Geburtstag erteilt werden.
Falls Sie eine Veröffentlichung Ihres Geburtstages in den Tageszeitungen wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Zeitungsredaktionen.

Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister

Verehrte Wettenberger Alters- und Ehejubilare,

sollten Sie einen Besuch von Bürgermeister Nees an Ihrem Ehrentag wünschen, setzten Sie sich bitte so früh wie möglich zwecks Koordinierung des Termines mit Frau Hoffmann, alisa.hoffmann@wettenberg.de oder Tel. 0641 804-50 in Verbindung.

Selbstverständlich werden auch ohne Rückmeldung die Gratulationsurkunden wie gewohnt versendet.

Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister

Sprechzeiten

Für alle Belange der Wettenberger Bürger im Alter von 65+ hat der Projektmitarbeiter der Gemeinde Wettenberg, Andreas Läufer, immer ein offenes Ohr.

Die regelmäßigen Sprechzeiten finden wie folgt statt:

Krofdorf:        1. Dienstag im Monat, jeweils 10.00 – 12.00 Uhr
                        Haus der Begegnung, Am Wingert 21
Launsbach:   2. Dienstag im Monat, jeweils 10.00 – 12.00 Uhr
                        Verwaltungsstelle, Obergasse 6c
Wißmar:         3. Dienstag im Monat, jeweils 10.00 – 12.00 Uhr
                        Verwaltungsstelle, Schulstraße 17

Neben den regelmäßigen Sprechzeiten kann von 08.00 – 12.00 Uhr unter Telefonnummer 06406 906635 gerne auch ein individueller Termin vereinbart werden. Bei fehlender Mobilität kommt Herr Läufer auch zu Ihnen nach Hause.

Gemeinsamer Mittagstisch „Gesegnete Mahlzeit” in Wettenberg

Am Mittwoch, dem 14. Januar 2026 findet um 12.00 Uhr in Launsbach, im Bürgerhaus, Volpertstriesch 1, die nächste „Gesegnete Mahlzeit” statt.
Das Menü kostet 10,00 Euro pro Person. Parkplätze sind unterhalb des Bürgerhauses in begrenzter Anzahl verfügbar.
Unabhängig von Alter, Konfession oder Herkunft sind alle willkommen, die sich voranmelden. Die Anmeldung ist ab Montag, 05.01.2026, bis einschließlich Donnerstag, 08.01.2026, beim Fachdienst Senioren der Gemeinde Wettenberg, Herrn Andreas Läufer, Telefon: 0157 36742443 (auch AB oder WhatsApp) oder per E-Mail: andreas.laeufer@wettenberg.de möglich. Wir bitten um Beachtung, dass maximal 90 Plätze vergeben werden können. Dies erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Teilen Sie uns bitte bei der Anmeldung mit, wenn Sie einen Fahrdienst benötigen.

Weihnachtswünsche

Die eigenen Weihnachtswünsche können mit fortschreitendem Alter nicht mehr so einfach erfüllt werden. Sie sind immer weniger materiell und lassen sich daher nicht mit Geld erwerben. Auf der Wunschliste von Menschen, die eine große Portion an Lebenserfahrung aufweisen können, stehen ganz oben Gesundheit, Glück und Zufriedenheit. Damit diese Wünsche möglichst in Erfüllung gehen, wünschen wir Ihnen einen großen Sack voller Gesundheit und ganz viele Momente des Glücklichseins, denn wir wurden nicht ohne Aufgabe in diese Welt geschickt:

„Unsere wahre Aufgabe ist es, glücklich zu sein.”
.- Dalai Lama –

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