Haushaltssatzung der Gemeinde Wettenbergfür das Haushaltsjahr 2026 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wettenberg am 11.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 36.344.990 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 37.538.870 EUR
mit einem Saldo von – 1.193.880 EUR

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 359.790 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 11.100 EUR
mit einem Saldo von 348.690 EUR

mit einem Fehlbedarf von – 845.190 EUR


im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf – 164.020 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.454.080 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 13.103.530 EUR
mit einem Saldo von – 9.649.450 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 9.645.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 453.320 EUR
mit einem Saldo von 9.191.680 EUR

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des
Haushaltsjahres von – 621.790 EUR

festgesetzt.

Die Fehlbeträge des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses werden gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Abs. 4 Nr. 1 GemHVO über die Entnahme aus Mitteln der jeweiligen Ergebnisrücklage ausgeglichen.

Der Finanzhaushalt wird über ungebundene liquide Mittel ausgeglichen.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 9.645.000 EUR festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.974.420,00 EUR festgesetzt.


§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.


§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 0 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 400 v.H.


§ 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan


§ 7

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.


§ 8

(1) Als erheblich im Sinne des § 98 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 HGO gilt ein Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes, der drei Prozent des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen (Pos. 25 des Ergebnishaushaltes) im laufenden Haushaltsjahr übersteigt.

(2) Als erheblicher Umfang im Sinne des § 98 Abs. 2 Nr. 3 HGO sind Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen anzusehen, wenn sie im Einzelfall ein Prozent des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen (Pos. 25 des Ergebnishaushaltes) bzw. der Summe des Volumens der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Pos. 18 des Finanzhaushaltes) und der Auszahlungen für die Tilgung von Krediten (Pos. 32 des Finanzhaushaltes) übersteigen.

(3) Als nach Umfang oder Bedeutung erheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO und damit der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfend, gelten über- und außerplanmäßige
1. Aufwendungen im Ergebnishaushalt mit einem Betrag von mehr als 10.000 EUR,
2. Investitionsauszahlungen im Finanzhaushalt mit einem Betrag von mehr als 50.000 EUR.

(4) Als nicht erheblich und damit gemäß § 100 (1) Satz 2 HGO der Entscheidung durch den Gemeindevorstand unterliegend, gelten über- und außerplanmäßige
1. Aufwendungen und Auszahlungen, die vorstehende Betragsgrenzen nicht überschreiten,
2. alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind oder bei denen aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine besondere Dringlichkeit vorliegt (Gefahr im Verzug).

(5) Haushaltsüberschreitungen, die von der Gemeindevertretung nicht selbst bewilligt wurden, sind ihr im Rahmen der unterjährigen Berichterstattung nach § 28 GemHVO zur Kenntnis zu bringen.

35435 Wettenberg, den 03.03.2026
D E R G E M E I N D E V O R S T A N D
Marc Nees
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Feststellungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

„Hiermit genehmige ich der Gemeinde Wettenberg gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)

I. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2026.
II. In Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Aufnahme des gemäß § 2 der Haushaltssatzung 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehenen Gesamtbetrages der Kredite in der Höhe von 9.645.000,00 Euro (in Worten: Neun Millionen sechshundertfünfundvierzigtausend Euro).
III. In Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO für den in § 3 der Haushaltssatzung 2026 vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in der Höhe von 5.974.420 Euro (in Worten: Fünf Millionen neunhundertvierundsiebzigtausendvierhundertzwanzig Euro).
IV. In Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO für den in § 4 der Haushaltssatzung 2026 veranschlagten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 2.000.000,00 Euro (in Worten Zwei Millionen Euro).

Anita Schneider
Landrätin”

Der Haushaltsplan ist im Internet unter www.wettenberg.de im Bereich „Finanzen” unter dem Punkt „Haushalte” oder unter folgendem Link einsehbar:
https://www.wettenberg.de/uploads/PDF/Haushaltsplan/HH_2025/Haushaltsplan_2026_Stand_Genehmigung_durch_Kommunalaufsicht.pdf

Wettenberg, 03.03.2026
Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister

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