Zur Jahreshauptversammlung werden alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Krofdorf-Gleiberg am Freitag, dem 09.05.2025 um 18.30 Uhr in die Gaststätte Lava (Kleiner Saal) eingeladen.
Gemäß Satzung ist die Versammlung beschlussfähig unabhängig der Anzahl der anwesenden Jagdgenossen oder deren Vertreter.
Teilnehmer:
Jeder Jagdgenosse kann sich durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehendes Kind, seinen Ehegatten, seinen Elternteil oder einen anderen Jagdgenossen vertreten lassen, sofern diese geschäftsfähig sind. Neue Jagdgenossen, durch Grundstückserwerb, Erbfall usw. haben ihre Mitgliedschaft durch Grundbuchauszug oder sonstige Dokumente nachzuweisen.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie Beschlussfähigkeit der Versammlung und Tagesordnung
- Benennung eines Schriftführers
- Grußwort des Bürgermeisters oder Vertreters
- Bericht des Vorstandes
- Geschäftsbericht zum Geschäftszeitraum 01.04.2024 bis 11.03.2025
- Vorlage Jahresabschluss (Kassenbericht)
- Bericht der Kassenprüfer
– Entlastung des Vorstandes - Bericht der Jagdpächter und des Forstamtes
- Vorstellung der neuen Satzung der Jagdgenossen Krofdorf-Gleiberg
- Genehmigung der Satzung durch die Versammlung
- Vorstandswahlen
– Wahl eines Wahlleiters
a) Jagdvorsteher
b) stellvertretender Jagdvorsteher
c) Kassierer/in
d) Schriftführer
e) Beisitzer - Wahl der Kassenprüfer
- Beratung über Verwendung des Jagdpachtertrages 2025/2026
– Anträge von Maßnahmen müssen dem Vorstand bis 25.04.2025 schriftlich vorliegen - Tagesfahrt der drei Wettenberger Jagdgenossenschaften am 11.07.2025
- Verschiedenes
Hinweis:
Die neue Satzung liegt zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Krofdorf-Gleiberg aus.
Ulrich Hellmann
Jagdvorsteher