Sprechzeiten

Für alle Belange der Wettenberger Bürger im Alter von 65+ hat der Projektmitarbeiter der Gemeinde Wettenberg, Andreas Läufer, immer ein offenes Ohr.

Die regelmäßigen Sprechzeiten finden wie folgt statt:

Krofdorf:1. Dienstag im Monat, jeweils 10.00 – 12.00 Uhr
Haus der Begegnung, Am Wingert 21
Launsbach:2. Dienstag im Monat, jeweils 10.00 – 12.00 Uhr
Verwaltungsstelle, Obergasse 6c
Wißmar:3. Dienstag im Monat, jeweils 10.00 – 12.00 Uhr
Verwaltungsstelle, Schulstraße 17

Neben den regelmäßigen Sprechzeiten kann von 08.00 – 12.00 Uhr unter Telefonnummer 06406 906635 gerne auch ein individueller Termin vereinbart werden. Bei fehlender Mobilität kommt Herr Läufer auch zu Ihnen nach Hause.

Gemeinsamer Mittagstisch „Gesegnete Mahlzeit” in Wettenberg

Am Mittwoch, dem 8. April 2026 (Mittwoch nach Ostern) findet um 12.00 Uhr in Launsbach, im Bürgerhaus, Volpertstriesch 1, die nächste „Gesegnete Mahlzeit” statt. Das Menü kostet 10,00 Euro pro Person. Parkplätze sind unterhalb des Bürgerhauses in begrenzter Anzahl verfügbar.

Unabhängig von Alter, Konfession oder Herkunft sind alle willkommen, die sich voranmelden. Die Anmeldung ist ausnahmsweise wegen der Osterfeiertage nur bis einschließlich Mittwoch, 1. April 2026, beim Fachdienst Senioren der Gemeinde Wettenberg, Herrn Andreas Läufer, Telefon: 0157 36742443 (auch AB oder WhatsApp) oder per E-Mail: andreas.laeufer@wettenberg.de möglich.

Teilen Sie uns bitte bei der Anmeldung mit, wenn Sie einen Fahrdienst benötigen.

Auch in diesem Jahr veranstaltet die Gemeinde Wettenberg an Christi Himmelfahrt („Vatertag”), 14. Mai, wieder den traditionellen Krämermarkt in den Straßen Wißmars, dem seit über zwanzig Jahren der „Hessische Märchentag” auf der Festwiese und dem Gelände der Grundschule angegliedert ist.

Dafür sind die Gemeinde Wettenberg und namentlich Marktmeister Thomas Hochstein, auf der Suche nach Marktbeschickern aus nah und fern.

Der Wißmarer Markt, mit zuletzt 60 bis 80 Verkaufsständen, ist immer gut besucht, erfreut sich großer Beliebtheit und punktet auch mit dem verknüpften Programm des Märchentages für die ganze Familie.

Ein kulinarischer Höhepunkt des Marktes ist immer das Umfeld der Evangelischen Kirche, im Volksmund auch „Bermuda-Dreieck” genannt, wo seit der ersten Auflage des Marktes die Partnergemeinden aus Frankreich und Ungarn Leckerbissen an Speisen und Getränken anbieten.

Aktuell ist die Gemeinde noch auf der Suche nach Händlern für die Beschickung der Marktstraßen.

Sollten Sie sich als Händler für den Markt interessieren und ein Warenangebot im allgemeinen, „krämertechnischen” Verkaufssektor oder im kunsthandwerklichen Bereich haben, so setzen Sie sich bitte mit dem Marktmeister in Verbindung. Die Kontaktaufnahme kann über E-Mail: standesamt@wettenberg.de oder telefonisch unter 0641 804-47 erfolgen.

Haben Sie Interesse an der Teilnahme im Programm des „Hessischen Märchentages”, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Ansprechpartner aus dem Kinder- und Jugendbüro, Herrn Jan Niclas Langer auf. E-Mail: jugendbuero@wettenberg.de oder Telefon 06406 8316600.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auch in diesem Jahr möchten wir wieder unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger zum beliebten Senioren-Kaffee in den drei Ortsteilen der Gemeinde Wettenberg einladen. Diese Nachmittage bieten eine schöne Gelegenheit zum geselligen Beisammensein. Hierbei ist es unerheblich in welchem Ortsteil Sie leben. Jede Bürgerin/Jeder Bürger kann eine oder alle Veranstaltungen besuchen.

Die Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt:

  • 25.04.2026 im Bürgerhaus Launsbach (14.30 bis 17.00 Uhr)
  • 31.10.2026 im Bürgerhaus Wißmar (14.30 bis 17.00 Uhr)

Um einen Überblick über die zu erwartende Teilnehmerzahl für die Organisation der Veranstaltungen zu erhalten, ist eine Voranmeldung erforderlich.

Anmeldungen für unsere erste Veranstaltung in Launsbach am 25.04.2026 werden ab sofort in der Verwaltungsstelle Launsbach von Frau Krämer (Telefon-Nr. 0641 9805060) oder in der Verwaltungsstelle Wißmar von Frau Hounshell (Telefon-Nr. 06406 3031) entgegengenommen. Wir würden uns freuen, wenn dieses Senioren-Kaffee ein reges Interesse bei den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern hervorrufen würde.

Marc Nees
Bürgermeister

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2026 das endgültige Ergebnis der Wahl zur Gemeindevertretung in Wettenberg wie folgt festgestellt:
Zur Wahl zur Gemeindevertretung waren 9.910 Personen wahlberechtigt, davon haben 6.348 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 64,06 %.
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 6.090 Stimmzettel gültig und 258 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 218.551 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:

Bild 1 Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses....

Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Bild 2 Bekanntmachung des Ergebnisses....
Bild 3 Bekanntmachung des Ergebnisses.....
Bild 4 Bekanntmachung des Ergebnisses....
Bild 5 Bekanntmachung des Ergebnisses....
Bild 6 Bekanntmachung des Ergebnisses....
Bild 7 Bekanntmachung des Ergebnisses....
Bild 8 Bekanntmachung des Ergebnisses.....
Bild 9 Bekanntmachung des Ergebnisses....
Bild 10 Bekanntmachung des Ergebnisses....

Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der erhaltenen
Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Bild 11 Bekanntmachung des Ergebnisses.....
Bild 12 Bekanntmachung des Ergebnisses....
Bild 13 Bekanntmachung des Ergebnisses....

Hinweis:

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder zur Gemeindewahl Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch beim Wahlleiter der Gemeinde, Herrn Christoph Ludwig, erheben (Gemeinde Wettenberg, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg, Telefon: 0641 804-52); der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.

Gemeinde Wettenberg
Wettenberg, 20.03.2026

gez.
Christoph Ludwig
Besonderer Wahlleiter

Die Bundeswehr Fritzlar beabsichtigt in der Zeit vom 01.04.2026 bis zum 30.06.2026 im Raum Hofgeismar, Hann Münden, Eschwege, Bad Hersfeld, Reiskirchen, Gladenbach, Battenberg, Winterberg, Brilon und Warburg eine Truppenübung durchzuführen.

Das Kampfhubschrauberregiment 36 beabsichtigt in dieser Zeit mit 30 Soldaten, 9 Radfahrzeuge sowie 2-6 Hubschrauber mit der Übungsreihe PHOENIX, die Bodenunterstützung durch den Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum der Landes- und Bündnisverteidigung durchzuführen. Es geht im Wesentlichen um den Einsatz der Bodenteile (in der Regel max. 4 leichte Kraftfahrzeuge), die weitestgehend von der Bevölkerung unauffällig tätig sind.

Autobahnen sowie Ballungsräume werden ausgespart, nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen. In der gesamten Übungszeit finden maximal 30 Übungstage statt. Kontrollzonen und Flugplätze werden ausgespart.

Von der Übung können auch Teile des Wettenberger Forstes betroffen sein. Ebenso könnte es zu erhöhten Lärmbelästigungen durch das Überfliegen des Gemeindegebietes mit den Kampfhubschraubern kommen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeinde Wettenberg
Straßenverkehrsbehörde

In der kommenden Woche (KW 14) findet der Wochenmarkt aufgrund des Feiertages (Karfreitag) am Freitag, bereits am Donnerstag, dem 02.04.2026 statt.

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2027/2028

Die Eltern, die keine Anmeldebögen von der Grundschule Wißmar erhalten haben, werden gebeten

montags bis mittwochs in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

den Anmeldebogen für Ihr Kind/Ihre Kinder in der Grundschule Wißmar bis spätestens 17.04.2026 abzuholen.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2020 bis einschließlich 30.06.2021 geboren sind.
Kinder, die nach dem 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass diese Kinder die notwendige geistige, seelische und körperliche Reife besitzen.
Erwägen Sie einen Antrag auf vorzeitige Einschulung für Ihr Kind zu stellen, melden Sie sich bitte im Sekretariat der Schule montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Tel. 06406 2666).

Schulpflichtig werden alle Kinder, die im Land Hessen ihren Wohnsitz haben, ohne Rücksicht darauf, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Wichtig:
Bitte legen Sie bei Zurückgabe des ausgefüllten Anmeldebogens eine Kopie der Geburtsurkunde, eine Kopie des Impfausweises sowie ein Passfoto (für die Schulakte) Ihres Kindes bei.

Simone Reuber
Rektorin

Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2027/2028

Die Eltern werden gebeten, die noch keine Anmeldebögen zur Schulanmeldung 2027/2028 erhalten haben, ihre Kinder, die am 01.08.2027 schulpflichtig werden bis spätestens 30.04.2026 (donnerstags und freitags von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Sekretariat der Grundschule Launsbach anzumelden.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 und davor geboren sind. Darüber hinaus können auf Antrag auch Kinder aufgenommen werden, die nach dem 30.06.2021 geboren sind. Voraussetzung ist, dass diese Kinder die notwendige geistige, seelische und körperliche Reife besitzen.

Erziehungsberechtigte mit Kindern, die das 5. Lebensjahr am 30.06.2027 vollenden und bei denen zu erwarten ist, dass sie in Heimen, Anstalten oder Familienpflege untergebracht werden müssen, haben diese bis zum 30.06.2027 bei der hiesigen Grundschule anzumelden.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die im Land Hessen ihren Wohnsitz haben, ohne Rücksicht darauf, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Bitte bringen Sie zur Schulanmeldung eine Kopie der Geburtsurkunde, des Impfausweises sowie ein aktuelles Passbild Ihres Kindes mit.

Henrike Diehl
Rektorin

Der § 6 des Hess. Gaststättengesetzes (HGastG) regelte bisher die Anzeigepflicht für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass wie z. B. der Verkauf von Getränken und/oder Speisen zum Verzehr vor Ort von Privatpersonen, Vereinen und kirchlichen Institutionen (wie zum Beispiel bei Volksfesten, Musikveranstaltungen oder Vereinsjubiläen).

Nach Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes im Dezember 2025 wurde ein neuer Satz 4 in den § 6 HGastG eingefügt:
„Satz 1 gilt nicht für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes durch nicht-gewinnorientierte Organisationen oder Initiativen.”

Durch diesen Satz werden die „nicht-gewinnorientierten Organisationen oder Initiativen” wie z. B. Wohltätigkeitsorganisationen, Sport- und Kulturvereine, Feuerwehr, Umweltverbände, Stiftungen, Hilfsorganisationen, Bürger- oder Elterninitiativen und Elternbeiräte von der Anzeigenpflicht befreit.

Der Gesetzgeber möchte damit bürokratische Hürden für Veranstalter gemeinnütziger bzw. nicht-gewinnorientierter Aktivitäten abbauen und dabei das ehrenamtliche Engagement fördern. Der Wegfall der Anzeigepflicht betrifft daher auch lediglich den vorübergehenden und nicht den dauerhaften Betrieb eines Gaststättengewerbes.

Die Änderung des Gesetzes ist mit der Verkündung zum 22.12.2025 in Kraft getreten. Damit ist die Anzeigepflicht zum 23.12.2025 entfallen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Ordnungsamt der
Gemeinde Wettenberg

Durch eine Baumaßnahme wird die Straße „Am Weinberg” in Höhe Hausnummer 16 voraussichtlich vom 30.03. bis 17.04.2026 voll gesperrt.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeinde Wettenberg
Straßenverkehrsbehörde

Wißmar, Goethestr. 1, nähe Apotheke.
Kontakt: Kerstin Stroh, Tel.: 06406 5829
Mail: ev.gemeinschaft-wettenberg@web.de

Unsere Gottesdienste und Bibelgespräche sind öffentliche Veranstaltungen. Alle, die sich für den christlichen Glauben interessieren, unabhängig von ihrer Konfession, sind herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf Sie!

Monatsspruch April 2026
Jesus spricht zu Thomas: Weil du mich gesehen hast, darum glaubst du? Selig sind, die nicht sehen und doch glauben!

Johannes 20, 29

Herzliche Einladung zu folgenden Veranstaltungen:

Freitag, 27. März 2026
18.00 Uhr Gebetskreis

Donnerstag, 2. April 2026
15.00 Uhr Gebetskreis

Karfreitag, 3. März 2026
15.00 Uhr Gebetskreis

Sonntag, 19. April 2026
09.30 Uhr Gottesdienst

Schulranzen-Sammelstelle
Füllen Sie den alten Schulranzen im Wert von 10 bis 30 Euro mit allem, was ein Schulkind braucht (z. B.: Stifte, Spitzer, Radierer, Lineal, Hefte, Frühstücksdose, Trinkflasche…!). Geben Sie so einem Kind im Irak, Indien, Lettland oder in der Ukraine Hoffnung auf eine bessere Zukunft und schenken Sie Freude!

Weitere Infos bei Gisela Klein: 06406 8327742, Sonnenstraße 3.

Der Vorstand lädt ein zur Jahreshauptversammlung 2026 des Bürgerprojekt Gleiberg e.V., am Freitag, dem 27.03.2026 um 19.30 Uhr in der Gaststätte „LAVA”, Hauptstraße 13, 35435 Wettenberg.

Mitglieder, die vor der Sitzung essen möchten, treffen sich bereits um 18.00 Uhr in der Gaststätte.

Der Vorstand

Frühlingskonzert
Unter dem Motto “Böhmische Melodien” laden wir herzlich zu unserem diesjährigen Frühlingskonzert am Sonntag, 12. April 2026 um 15.00 Uhr in das Bürgerhaus Launsbach ein. Der Einlass beginnt um 14.30 Uhr. Eintritt frei.

Als Initiative von Menschen unserer Gemeinden wollen wir uns für lebenswerte Orte engagieren, uns mit Ihnen gemeinsam stark machen für eine lebendige Vielfalt der Natur, für saubere Luft, reines Wasser und gute Lebensmittel. Wir geben konkrete Handlungsempfehlungen für alle, die sich zu Hause, in der Familie oder auch im Job für gesunde und faire Lebensbedingungen einsetzen wollen, damit wir zuversichtlich miteinander in die Zukunft gehen können.

Zukunft anbauen
Wenn wir in diesen Tagen Nachrichten hören oder sehen, wird uns klar, dass neben der Energieversorgung auch unsere Ernährung oft von Importen aus dem Ausland, oft auch von Übersee, abhängig ist. Und damit ist auch die schwierige Lage im Hinblick auf Lieferungen der notwendigen Düngemittel für die heimische Landwirtschaft gemeint.

Um mehr Ernährungsunabhängigkeit und Ernährungssicherheit zu erlangen, wäre es doch wirklich angebracht, Lebensmittel, die wenig oder keine importierten Düngemittel benötigen, bei uns anzubauen. Hierzu können wir ganz viel im eigenen Garten oder auch auf der Terrasse beitragen. Eigener Kompost oder Mist vom Landwirt, Hornspäne, Schafswolle und Gesteinsmehl ersetzen energieintensiv hergestellte synthetische Düngemittel.

Die Gartenzeit beginnt und wer keinen eigenen Garten besitzt, kann einen Anteil an einem Saisongarten, z. B. in Heuchelheim, pachten. Gemüsepflanzen werden jetzt angezogen, Obstgehölze können gesetzt werden. Auf lange Sicht können wir alle von Nüssen und Obstbäumen profitieren, die statt monotoner Rasenflächen im Garten oder auch an Wegrändern und Wiesen angebaut werden. Dies dient in den kommenden Jahren der Ernährungssouveränität und ganz nebenbei ebenso der auch für uns Menschen notwendigen Artenvielfalt.

Bei Interesse: Saisongarten@heuchelheim.de, Tel. 0641 6002-45

Mitmachen: Schreiben Sie uns unter hallo@nachhaltigesgleibergerland.de, besuchen Sie uns auf unserer Homepage www.nachhaltigesgleibergerland.de, in unserer Facebook-Gruppe oder kommen Sie in unsere Grüne Stunde. Diese findet jeden dritten Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr in der FairWandelBar statt, Gießener Straße 2 in Biebertal Rodheim.

Herzliche Einladung zu unserer Kleidertauschparty
Am Samstag, dem 28. März 2026 von 16.00 bis 18.00 Uhr findet wie immer in der Karlstraße 22 in Biebertal-Rodheim unsere Kleidertauschparty statt. Wir sammeln Damenbekleidung aller Größen für die Frühjahrs- & Sommersaison, nur tragbare, saubere und gut erhaltene Kleidungsstücke (keine Unterwäsche und Socken), max. eine Tüte oder 10 Teile pro Person. Erstmals sammeln wir auch Stoffreste (Webware) für ein Nähprojekt des Familienzentrums Biebertal. Einlass vorab für die Kleiderabgabe ist ab 15.30 Uhr, Einlass zum Kleidertausch ab 16.00 Uhr. Für eine Kleiderabgabe vor dem Termin melden Sie sich bitte über unsere E-Mail-Adresse: hallo@nachhaltigesgleibergerland.de.

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