Grabschmuck auf den Friedparkgrabstellen und Urnenrasengräbern – Anbringen von Gegenständen an den Friedparkstelen und Urnennischen

Die pflegeintensiven Frühjahrs- und Sommerarbeiten auf den Wettenberger Friedhöfen werden in Kürze beginnen, die Winterperiode neigt sich hoffentlich dem Ende entgegen.

Wir wissen, dass bei den Angehörigen der Wunsch besteht, an den stillen Trauertagen die Gräber zu schmücken. In den Wintermonaten schränkt die Ablage von Grabschmuck die Pflegearbeiten unseres Betriebshofes nicht ein. Aus diesem Grund ist es gestattet, während dieser Zeit auf den oben genannten Gräbern Grabschmuck abzulegen.

Dabei bitten wir aber die Angehörigen (Nutzungsberechtigten) um Verständnis, dass der abgelegte Grabschmuck nun durch den baldigen Beginn der Frühjahrspflegearbeiten auch wieder von diesen entfernt werden muss. Wir bitten daher bereits jetzt alle Angehörigen, den an diesen Stellen noch vorhandenen Grabschmuck in den nächsten Wochen zu entfernen. Noch vorhandener Grabschmuck wird von den Betriebshofmitarbeitern abgeräumt und ca. zwei Wochen an einer Sammelstelle auf dem Friedhof aufbewahrt.

Wir bitten Sie um Verständnis, denn nur bei freigeräumten Flächen ist eine ordnungsgemäße Pflege durch den Betriebshof möglich, die in aller Sinne sein sollte.

Weiterhin ist es jetzt häufiger aufgetreten, dass an den Friedparkstelen oder Urnennischen Gegenstände befestigt werden, an denen bspw. Kunstblumen o.ä. angebracht werden. Dies ist ebenfalls nicht zulässig und wir bitten die Angehörigen, diese Gegenstände ebenfalls zu entfernen.

Ein Kostenersatz für eventuell beschädigten oder abhanden gekommenen Grabschmuck kann die Gemeinde Wettenberg nicht übernehmen.

Der Gemeindevorstand                                  Gemeinde Wettenberg
Marc Nees                                                     -Friedhofsverwaltung-
Bürgermeister

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