– Flurbereinigungsbehörde –
Gz.: 0621-2-05-26-60-01-00001#2026-00004-004
Flurbereinigungsverfahren Lohra – Mittlerer Versbach
Verfahrens.-Nr.: VF 2660
Öffentliche Bekanntmachung
Aufklärung der beteiligten Grundstückseigentümer nach § 5 FlurbG
In Teilen der Gemarkung Kirchvers soll auf Antrag der Gemeinde Lohra ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren gemäß § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S 546), in der jeweils geltenden Fassung, durchgeführt werden.
Das geplante Verfahrensgebiet ist circa 78 Hektar groß und ist in der nachfolgenden Gebietsübersichtskarte ersichtlich. Es beinhaltet Gemarkungsteile von Kirchvers.

Zweck des Flurbereinigungsverfahrens sind neben der Agrarstrukturverbesserung unter anderem die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erfüllen. Mit Hilfe der Bodenordnung soll die Ausweisung von circa 10 Meter breiten Gewässerrandstreifen beidseits an der Vers erfolgen. Zur Aufwertung der Fließgewässer sollen im Rahmen des Verfahrens insgesamt circa 4,5 Hektar Fläche angekauft und an das Gewässer gelegt werden.
Zudem erfolgt eine Aufwertung der Eigentumsflächen unter anderem durch Zusammenlegung und Optimierung des Zuschnittes. Die Agrarstruktur erfährt eine Verbesserung, indem landwirtschaftliche Flächen nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten neu geordnet und die Grundstücke nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltet werden.
Ziel des Verfahrens ist es insbesondere, den Landnutzungskonflikt zwischen der Umsetzung des Planungsvorhabens der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und den Ansprüchen der Eigentümer und Pächter zu lösen. Weiterhin sollen vorhandene Wirtschaftswege erneuert werden. Außerdem ist eine Flächenbereitstellung für einen geplanten Radweg, soweit dies möglich ist, angedacht.
Nach § 5 Absatz 1 FlurbG sind vor der Anordnung der Flurbereinigung die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer im geplanten Verfahrensgebiet in geeigneter Weise eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren aufzuklären. Zu diesem Zweck findet am
Montag, dem 23. November 2026 um 18.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Kirchvers
Schulweg 2 in 35102 Lohra
eine Aufklärungsversammlung statt. Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Marburg werden über Zweck und Ablauf des Verfahrens informieren und die Mitwirkungsmöglichkeiten und Rechte der Eigentümer erläutern.
Hiermit werden alle voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer der im geplanten Verfahrensgebiet gelegenen Grundstücke eingeladen.
Bekanntmachung
Die Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Lohra und in den angrenzenden Gemeinden Bischoffen, Biebertal, Wettenberg, Fronhausen, Weimar (Lahn) sowie den Städten Gladenbach und Lollar öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist diese Ladung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF2660 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Marburg, 26. Oktober 2026
Amt für Bodenmanagement Marburg
Im Auftrag
(LS)
gez. Ufer, Abteilungsleiter


