Kindern ein neues Zuhause geben
Pflegekinderdienste laden Interessierte zum Infoabend am 18. Februar ein
Nach wie vor sind Landkreis und Stadt Gießen händeringend auf der Suche nach geeigneten Pflegeeltern für Kinder und Jugendliche, die aus verschiedensten Gründen nicht bei ihren Familien bleiben können. Für alle Interessierten bieten die zuständigen Pflegekinderdienste am Dienstag, 18. Februar 2025, ab 20.00 Uhr einen Infoabend in den Räumen der Volkshochschule Gießen (Fröbelstraße 65) an.
Fachkräfte von Landkreis und Stadt Gießen erklären an diesem Abend alles Wissenswerte über verschiedene Pflegeformen, Voraussetzungen und Anforderungen.
Als Pflegeeltern kommen Paare, Familien, familienähnliche Lebensgemeinschaften und Alleinstehende infrage, die belastbar sind und sich in stabilen Lebensverhältnissen befinden. Vor allem sollten sie in der Lage sein, Geduld und Einfühlvermögen für die oft besonderen Bedürfnisse und Verhältnisse der Kinder und Jugendlichen zu haben. Fachkräfte der Jugendämter begleiten und unterstützen Pflegeeltern und stehen bei allen Fragen mit Rat und Hilfe zur Seite.
Weitere Auskünfte vorab erteilen die Ansprechpartnerinnen der Pflegekinderdienste: Für den Landkreis Liane Becker, Telefon 0641 9390-9204, E-Mail: Liane.Becker@lkgi.de; für die Stadt Gießen Petra Sommer, Telefon 0641 306-2370, E-Mail: Petra.Sommer@giessen.de.
Bundestagswahl am 23. Februar
Unterlagen zur Briefwahl jetzt beantragen
Am Sonntag, 23. Februar 2025, sind auch die Menschen im Landkreis Gießen zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags aufgerufen. Wer die Möglichkeit zur Briefwahl nutzen möchte, sollte den entsprechenden Antrag aufgrund der verkürzten Fristen für die vorgezogene Neuwahl so früh wie möglich stellen.
Die Briefwahlunterlagen können bei den Wahlämtern der Städte und Gemeinden beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen, auf deren Rückseite ein entsprechendes Antragsformular abgedruckt ist, sind in den vergangenen Tagen an alle Wahlberechtigten zugestellt worden.
Anträge können aber auch ohne diesen Vordruck per Brief, Fax oder E-Mail gestellt werden. Außerdem bieten zahlreiche Städte und Gemeinden im Landkreis Gießen ein digitales Antragsformular, sodass die Briefwahlunterlagen auf einfache Weise beantragt werden können. Die Wahlämter benötigen zur genauen Identifizierung die Vornamen, den Familiennamen, die Anschrift und das Geburtsdatum.
Der Briefwahlantrag kann auch mündlich im Wahlamt gestellt werden. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen sofort in Empfang genommen werden können und die Briefwahl an Ort und Stelle in einer Wahlkabine durchgeführt werden kann.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens um 18.00 Uhr am Wahltag beim zuständigen Wahlamt angekommen sein.
Auf der Internetseite des Landkreises Gießen unter www.lkgi.de/wahlen sind die zugelassenen Kreiswahlvorschlägen und weitere Informationen rund um die Bundestagswahl zu finden. Auch ein Musterstimmzettel steht dort zur Ansicht zur Verfügung.
Makerspace an CBES Lollar eingeweiht
Landkreis zieht Zwischenbilanz des MINT-Innovationsbudgets
Am Tablet berechnen sie die Anzahl der Radumdrehungen, die der bunte Roboter benötigt, um am gewünschten Ziel auf der Landkarte anzukommen, dann erteilen sie den digitalen Befehl und die kleine Maschine gehorcht: Ein Erfolgserlebnis für Anna Sauer und Fiona Kern – die beiden Schülerinnen der zehnten Klasse haben sich im Wahlpflichtfach für den Makerspace entschieden. Ein Makerspace ist eine digitale Werkstatt, die an der Clemens-Brentano-Europaschule in Lollar durch das MINT-Innovationsbudget des Landkreises Gießen entstehen konnte.
Der Landkreis hat im Jahr 2024 allen 51 Schulen in Trägerschaft des Landkreises erstmals ein Innovationsbudget in Höhe von insgesamt rund 273.000 Euro zur Verfügung gestellt. „Mit dem Budget möchten wir die praktische Bildung in den MINT-Fächern an den Schulen im Landkreis fördern”, sagt Schuldezernent Christopher Lipp. „Angesichts des Fachkräftemangels in den handwerklichen und technischen Berufen möchten wir gezielt das Interesse junger Menschen für eine Ausbildung oder ein Studium in den MINT-Berufen wecken.” Die Abkürzung MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik – also genau die Bereiche, in denen bereits aktuell händeringend Fachkräfte gesucht werden.
Robotik-Sets, VR-Brillen und 3D-Drucker zum Ausprobieren
Über das Innovationsbudget konnten die Schulen technische Ausstattung sowohl für den Unterricht in den MINT-Fächern als auch für Schüleraktivitäten im Rahmen des schulischen Ganztagsangebots anschaffen. Gefördert wurden neben den Robotik-Sets zum Beispiel VR-Brillen, mit denen man in virtuelle Welten eintauchen, und 3D-Drucker, mit denen man seine Ideen in die Realität umsetzen kann. Die Auswahl der technischen Geräte und sonstigen Ausstattungsgengenstände durften die Schulen orientiert am jeweiligen schulischen Konzept selbst treffen.
Rund 42.800 Euro hat der Landkreis in den Makerspace gesteckt
Durch die innovative Ausstattung konnten einige Schulen wie die CBES Lollar erstmals Makerspaces einrichten. In Lollar hat der Landkreis für Möbel und Technik insgesamt rund 42.800 Euro investiert. Schuldezernent Lipp zieht eine positive Zwischenbilanz: „Das MINT-Innovationsbudget bietet den Schulen vielfältige Möglichkeiten, die praxisorientierte Bildung und die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in den Naturwissenschaften, Mathematik, Informatik und Technik gezielt zu fördern. Im Medienentwicklungsplan des Landkreises wurde das Budget im Jahr 2024 erstmals verankert und soll für die Folgejahre verstetigt werden.” Das Budget richtet sich nach der Schülerzahl – je Schulkind einer weiterführenden Schule sind es 20,00 Euro und je Schulkind einer Grundschule sind es 10,00 Euro.
Als Schulleiter der größten Schule in Trägerschaft des Landkreises war Schulleiter Andrej Keller von den neuen Möglichkeiten sofort begeistert: „Ich möchte mich ganz herzlich beim Landkreis für die innovative Finanzierung bedanken. Darüber hinaus gilt mein Dank den Lehrkräften, die sich hier mit viel Herzblut engagieren, und auch den Schülerinnen und Schülern, die das Angebot so hervorragend annehmen. Der eingeweihte Makerspace an der CBES Lollar soll jungen Menschen immer offenstehen und ihre Begeisterung für die Technik der Zukunft wecken.”
Blauzungenkrankheit: Tiere rechtzeitig impfen
Immunisierung sollte unbedingt vor der Weidesaison erfolgen
Wer Schafe, Rinder, Ziegen, andere Wiederkäuer oder Kameliden wie Lamas und Alpakas hält, sollte seine Tiere rechtzeitig vor Beginn der Weidesaison gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) impfen lassen – darauf weist das Veterinäramt des Landkreises Gießen hin. BTV hat sich im Sommer vergangenen Jahres in ganz Deutschland ausgebreitet.
Für Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich, sie verursacht aber großes Tierleiden und wirtschaftliche Schäden. Infizierte Tiere können daran sterben oder so stark erkranken, dass sie nicht mehr lebensfähig sind. Auch Kälber und Lämmer infizierter Tiere werden teilweise nicht überlebensfähig oder tot geboren. BTV kann ebenso Ursache für einen Rückgang in der Milchproduktion betroffener Herden sein. Die Impfung gegen den aktuell grassierenden Erregertypen BTV-3 bietet den einzigen wirksamen Schutz gegen schwere oder tödliche Krankheitsverläufe.
Der BTV-Erreger ist ein Virus. Es wird durch eine blutsaugende Mückenart, sogenannte Gnitzen, übertragen. Infizierte Tiere stecken sich nicht gegenseitig an, die Übertragung geschieht nur über Gnitzen. Diese Insekten können bei milderem Wetter wieder verstärkt vorkommen und zur Ausbreitung der Krankheit beitragen. Tiere, die noch nicht immunisiert sind, benötigen zwei Impfungen im Abstand von mehreren Wochen. Bis ein wirksamer Schutz vor schweren Krankheitsverläufen besteht, dauert es also eine gewisse Zeit. Aus diesem Grund ist die frühzeitige Impfung vor der Weidesaison so wichtig.
Nach den Impf-Empfehlungen des Friedrich-Löffler-Instituts für Tiergesundheit sollten auch Herden Auffrischungsimpfungen erhalten, die im vergangenen Jahr bereits gegen BTV-3 geimpft wurden oder in denen Infektionen vorkamen. Frühere Impfungen gegen andere Erregertypen schützen nicht vor BTV-3.
Zuschüsse von der Tierseuchenkasse
Für die Impfungen gibt es Zuschüsse von der Tierseuchenkasse: Bei Schafen und Ziegen zwei Euro pro Impfdosis, bei Rindern drei Euro. Die Impfungen erfolgen durch die jeweiligen Tierarztpraxen. Sie sind durch Tierhaltung oder Tierarztpraxis im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) zu melden. Eine zusätzliche Meldung an das Veterinäramt ist nicht nötig.
Weitere Informationen gibt es unter https://www.lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten sowie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit.html
Das Veterinäramt ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390 6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de.