Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wettenberg hat in ihrer Sitzung am 15.08.2019 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Launsbach-West” im Ortsteil Launsbach beschlossen. Planziel des Bauleitplanverfahrens ist die Sicherung des Quartierscharakters sowie die Steuerung der Nachverdichtungspotentiale.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB geändert. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich der Planänderung ist aus den nachstehenden, unmaßstäblichen Karten ersichtlich. Er umfasst nahezu den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans. Dieser umfasst im Einzelnen folgende Baugrundstücke:
Alle Baugrundstücke im Bereich der Straßen „Am Margretengraben”, „Am Weidacker”, „Birkenweg” (mit Ausnahme der Hausnummer 1) und „Am Südhang” (mit Ausnahme Hausnummer 12).
In der Straße „Zur Napoleonsnase” die Hausnummern 2 bis 12 und 1 bis 11, in der „Gießener Straße” die Hausnummern 10 bis 70 und 23 bis 59, im „Schützenweg” die Hausnummern 1 bis 5, „An der Ziegelhütte” die Hausnummern 26 bis 34 und in der „Ludwig-Rinn-Straße” die Hausnummern 21 bis 25. Weiterhin umfasst der Geltungsbereich alle dazugehörigen Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Wirtschaftswege).
Der Planentwurf des Bebauungsplans wird mit der Begründung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht
von Montag, den 23. Februar 2026 bis einschließlich Donnerstag, den 2. April 2026
im Internet veröffentlicht. Sie können auf der Homepage der Gemeinde Wettenberg unter www.wettenberg.de (Rubrik: Aktuelles) sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen und heruntergeladen werden.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an gemeinde@wettenberg.de übermittelt werden. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Gemeindeverwaltung Wettenberg, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen auch in der Gemeindeverwaltung Wettenberg, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg (Zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Es besteht dort die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Anregungen und Bedenken können von jedermann während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:
Montag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Umweltbezogene Informationen:
Die Begründung enthält eine Beschreibung der Nutzung des Plangebiets, eine allgemeine Bewertung möglicher Umweltauswirkungen und eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a (1) BauGB. Weitergehende Informationen oder Stellungnahmen zu umweltbezogenen Aspekten gemäß der Anlage zu § 2 (4) und § 2a BauGB liegen aufgrund der Planaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und dem damit verbundenen Verzichts auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Geringfügigkeit der zu erwartenden Umweltauswirkungen nicht vor.
Weitere Hinweise:
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklärt sich die sich beteiligende Bürgerin beziehungsweise der sich beteiligende Bürger mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden.
Die sich beteiligende Bürgerin/der sich beteiligende Bürger willigt ein, dass die Gemeinde Wettenberg oder ein von der Gemeinde Wettenberg eingeschalteter Dritter (externes Planungsbüro) ihr/ihm postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Die sich beteiligende Bürgerin/der sich beteiligende Bürger ist gemäß § 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Wettenberg oder den von der Gemeinde Wettenberg eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den personenbezogenen gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie/er jederzeit gegenüber der Gemeinde Wettenberg oder dem von der Gemeinde Wettenberg eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Es wird gem. § 4 a Abs. 6 und § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planaufstellung/Planänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB). Das Planungsbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Wettenberg, den 03.02.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wettenberg
Marc Nees
Bürgermeister


