Grabschmuck auf den Friedparkgrabstellen und vor allem den Urnenrasengräbern

Die pflegeintensiven Frühjahrs- und Sommerarbeiten auf den Wettenberger Friedhöfen stellen die Mitarbeiter unserer Betriebshöfe in jedem Jahr vor größere Probleme.

Wir wissen, dass bei den Angehörigen der Wunsch besteht, an den stillen Trauertagen die Gräber zu schmücken. In den Wintermonaten schränkt die Ablage von Grabschmuck die Pflegearbeiten unseres Betriebshofes nicht ein. Aus diesem Grund wird während dieser Zeit das Ablegen von Grabschmuck entgegen § 26 Absatz 3 der gültigen Friedhofsordnung geduldet. Dieser lautet:

Auf den Grabstätten dürfen Blumenschmuck sowie Kränze nur im Rahmen der Trauerfeier abgelegt werden, die nach dem Verwelken von den Angehörigen in die eigens dafür aufgestellten Behältnisse entsorgt werden müssen. Das spätere Aufbringen von Blumenschmuck, Figuren oder sonstigen Dekorationsgegenständen ist nicht gestattet. Weiterhin dürfen keine Vasen, Bilder, Figuren oder ähnliches durch die Angehörigen angebracht werden. Bei Zuwiderhandlung kann die Friedhofsverwaltung die Gegenstände ohne Ankündigung beseitigen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Kostenersatz.

Insbesondere auf dem Friedhof in Krofdorf wird diese Regelung nicht eingehalten.

Wir fordern daher alle Angehörigen dazu auf, den an diesen Stellen noch vorhandenen Grabschmuck umgehend zu entfernen (Aufnahmedatum 31.07.2026).

Noch vorhandener Grabschmuck wird von den Betriebshofmitarbeitern vor dem nächsten Mähvorgang gemäß der Friedhofsordnung abgeräumt und entsorgt.

Bild Grabschmuck auf den Friedpark.....

Wir bitten Sie um Verständnis, denn nur bei freigeräumten Flächen ist eine ordnungsgemäße Pflege durch den Betriebshof möglich, die in aller Sinne sein sollte.

Der Gemeindevorstand Gemeinde Wettenberg
Marc Nees -Friedhofsverwaltung-
Bürgermeister

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