Aufgrund der §§ 5, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBI. 2026 Nr. 8) und der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wettenberg in ihrer Sitzung am 12.05.2026 nachstehende Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der Gemeinde Wettenberg über das Naherholungsgebiet “Launsbacher See” und das Schwimmbad “Gleiberger Land” beschlossen:
§ 1
§ 2 Abs. 2 der Gebührenordnung erhält folgende Fassung:
Einzeleintrittskarte
für Erwachsene ab 18 Jahren 5,00 €
für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis einschließlich 17 Jahren 3,00 €
§ 2
Diese Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der Gemeinde Wettenberg über das Naherholungsgebiet „Launsbacher See” und das Schwimmbad “Gleiberger Land” tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Wettenberg, 13.05.2026
Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister


