Feststellung des Verzichts auf das Mandat als Gemeindevertreterin und Nachrücken eines anderen Bewerbers

Nachdem Frau Heide Simonis, Volpertstriesch 10, 35435 Wettenberg ihr Mandat als Gemeindevertreterin in der Gemeinde Wettenberg niedergelegt hat, hat sie ihr Mandat gemäß § 33 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) unwiderruflich verloren.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Nr. 3, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die die Voraussetzungen für das Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Wettenberg erfüllt, Frau Julia Fritsch, Rodheimer Straße 21, 35435 Wettenberg, als Nachrückerin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wettenberg berufen. Sie hat auf ihr Mandat verzichtet. Der darauffolgende Bewerber mit den meisten Stimmen desselben Wahlvorschlages, Herr Gabriel Verhoff, An der Ziegelhütte 14, 35435 Wettenberg, ist der nächste noch nicht berufenen Bewerber. Durch diese Feststellung hat er das Mandat als Gemeindevertreter erworben.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Wettenberg binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Wettenberg, Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg einzulegen.

Wettenberg, den 09.06.2026

Der Wahlleiter der Gemeinde Wettenberg
Christoph Ludwig

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