Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wettenberg hat gemäß § 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S 202), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 19.12.2022 (BGBl. I S. 2606) die Erlaubnis erteilt, am
Samstag, 25. Juli 2025 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 21.00 Uhr und
Sonntag, 26. Juli 2025 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Ortsteil Krofdorf-Gleiberg einen Spezialmarkt „Tina`s Nostalgiemarkt” durchzuführen. Der Markt wird von der Gemeinde Wettenberg veranstaltet.
Der Marktbereich wird wie folgt festgesetzt:
- Hauptstraße zwischen der Wißmarer Straße und Kattenbachstraße,
- Turnhallenstraße zwischen der Hauptstraße und Banngartenstraße,
- Mehrzweckhalle in der Turnhallenstraße.
Nach § 69 Abs. 2 der Gewerbeordnung ist der Veranstalter verpflichtet, die Veranstaltung nach Maßgabe der Festsetzung durchzuführen, solange diese Festsetzung nicht zurückgenommen wird.
Der Gemeindevorstand
Marc Nees
Bürgermeister


